Darf ich fremde Personen/ Autos filmen?

3 Antworten

Im öffentlichen Raum (also auf Strassen, in Parks usw.) darfst du selbstverständlich fotografieren und filmen - wer sich dort bewegt, muss sich darüber bewusst sein, dass er im öffentlichen Bereich ist und nicht in der eigenen Wohnung.

Veröffentlichen darfst du die Fotos/Filme allerdings nur, wenn die einzelnen Personen dabei nur ein "Beiwerk" sind. Wenn du also einen Film machst, wie die Blätter eines Baumes sich im Wind bewegen, dann spielt es keine Rolle, wenn dort auch ein Mensch am Baum vorbeiläuft.

Das gilt aber nicht für die von dir genannten Situationen, wenn "etwas Witziges passiert". Dort ist ja der Mensch, dem etwas Witziges passiert, das Hauptmotiv des Filmes. Das darfst du nicht ohne seine Zustimmung veröffentlichen. Und auch jede Darstellung im Internet ist ja öffentlich, also geht das rechtlich nicht. Außerdem gebietet es natürlich der Anstand, dass man nicht "heimlich" Aufnahmen von jemandem anders macht, egal zu welchem Zweck.

Für Gegenstände (oder auch Tiere) gibt es keinen solchen Schutz. Bei einem Auto ist also höchstens fraglich, ob man den Fahrer erkennt. Und auch hier gilt: Wenn du eine belebte Strasse filmst, bei der hunderte Autos durchfahren, ist die einzelne Person darin nur eine Nebensache und problemlos - aber nicht, wenn du ein einzelnes Auto filmst und der Fahrer erkennbar ist.

Allerdings gibt es auch noch "Markenrechte" zu beachten. Wenn du Filmchen mit Ferraris zusammenschneidest, darfst du die zwar immer noch veröffentlichen - allerdings nicht damit Geld verdienen. Du darfst also keine Werbung zu den Filme verkaufen oder so etwas. Ärger bekämst du dann aber nicht mit den Fahrern, sondern mit den Rechteinhabern, aber solche Firmen haben dann auch gleich den richtigen Anwalt dafür parat. ;)

Man muss sehr streng zwischen filmen oder fotografieren und veröffentlichen Unterscheiden. Du darfst sehr viel fotografieren und filmen, veröffentlichen dagegen sehr wenig. Vor allem Fotos und Filme von Personen darfst du bis auf wenige Ausnahmen nicht ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlichen.

Nein das darfst nicht machen, weil es ein Gesetz gibt wo drin steht, das du fremde erst um ihr Einverständnis bitten must bevor du sie filmst. Es ist genauso bei Autos, es sei den du machst das Nummernschild oder die Gesichter unkentlich

MichaelJayFoto  08.05.2013, 09:45

Das ist Unsinn.

Es gibt ein Gesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html), in dem die "Veröffentlichung" von Werken geregelt ist, in denen eine Person erkennbar ist. Aber es gibt kein Gesetz, in dem bereits das Filmen oder Fotografieren untersagt wird.

Flummi333 
Beitragsersteller
 07.05.2013, 20:19

Und wie ist das bei meinem Cousin. Er ist ja nicht fremd, bin ja mit ihm verwandt. Darf ich ihn denn filmen, ich lösche die Videos meistens wieder?

GoetheDresden  07.05.2013, 20:27
@Flummi333

Die Persönlichkeitsrechte schützen JEDE Person. Auch deinen Cousin.