Darf ich nackt an meinem Fenster rauchen?

5 Antworten

Hallo timmy23565,

ich sehe nicht nur ein Problem darin das dir scheinbar deine Intimität nicht sonderlich viel Wert ist sondern auch in der Tatsache das auch Jugendliche und Kinder auf dem Gehweg sein können.

In jeder Art Gaststätte befindet sich ein Auszug aus dem Jugendschutzgesetz welches auch seine Daseinsberechtigung hat.

Wenn du dich auch Jugendlichen/Kindern gegenüber potenziell nackt zeigst würde ich dich gerne fragen wie es sich für dich anfühlen würde wenn du Jemand in so einer Situation sehen würdest.

Falls du selktierst wer dich so sehen darf ist ja schon eine sexuelle Absicht dabei.

Ich nehme außerdem an das du durchaus auch mal sichtbar erregt bist und dies nicht gleich verbergen kannst.

Abgesehen davon ob du dafür zu Rechenschaft gezogen werden kannst oder halt eben nicht ist es vorrangig eine Entscheidung aus deinem Inneren wie du dich gerne darstellen möchtest.

Grundsätzlich halte ich es wichtig das wir Menschen auch solche randwertigen Situationen durchaus ausleben können sollten.

Es wird sich sowieso nach einer gewissen Zeit nicht mehr so interessant anfühlen.

Mache ruhig deine Erfahrungen und genieße die Zeit deiner Freizügigkeit aber mach es nicht zu einer aufdringlichen Zwangsbeglückung deiner Nachbarn und Passanten.

Die eigene Freiheit endet bei der Freiheit des Anderen. Dies zu befolgen ist Anstand zu besitzen.

Darum lebe dein Leben auch mal freizügig und selbstbewußt.

Aber anständig. nö?

Hallo timmy23565,

grundsätzlich darf man in seiner eigenen Wohnung so oft und lange nackt sein, wie man möchte. Selbst, wenn andere von außen es sehen können. Nicht ganz unwichtig ist dabei das Wort "können".

Da der Bürgersteig vor deinem Fenster vorbei führt, müssen die Leute ja schon zu dir rüber schauen, um dich zu sehen. Daher denke ich nicht, dass es ein Problem ist. Etwas anderes könnte es sein, wenn sie dich mehr oder weniger zwangsläufig sehen müssten. Beispielsweise, wenn der Bürgersteig auf dein Fenster zugehen würde, sprich, du automatisch in der Blickrichtung der Passanten wärst.

Solange du also an deinem Fenster keine exhibitionistischen oder sexuellen Handlungen durchführst, sollte das meines Erachtens nach, rechtlich kein Problem sein. Allerdings bin ich kein Jurist, und die Gesetzeslage ist hier, meines Wissens nach, nicht immer ganz eindeutig.

Allerdings wäre es, wenn überhaupt, im Höchstfall eine Ordnungswidrigkeit, und keinesfalls eine Straftat! Soviel kann ich dir sicher sagen.

LG Sascha

Jain

Es ist zumindest keine Straftat wenn du nur nackt bist.

Wnenn die Öffentlichkeit keinen Einblick hätte (also nur einzelne Nachbarn) dann wäre es gar kein Problem und niemand könnte etwas dagegen machen.

Da es aber öffentlich (von der Straße) sichtbar ist, könnte es zu einem Bußgeld kommen.

Denn wenn sich jemand gestört fühlt könnte er nach dem Gummiparagraphen 118 OWiG eine Anzeige machen.

Demnach könnte danach ein Bußgeld fällig werden.

Wie gesagt könnte nicht muss

Mehr kann allerdings nicht passieren wenn du nur FKK machst.

Bei sexuellen Handlungen sähe es natürlich ganz anders aus.

Da wäre dann Strafbar!

solange du auf der Innenseite des Fensters bist, ja

Was bezweckst Du damit? Mittelpunktstreben? Wenn Du meinst Dich ausstellen zu müssen könnte sich das nachteilig für Dich auswirken. Vielleicht bist Du ja auch so ein kleiner Exhibitionist. Das kannst du behandeln lassen.