Darf ich mit 17 alleine zur Schule autofahren?
Hallo, mit dem b17 Führerschein darf man ja nur mit einem elternteil autofahren.. Aber hab gehört das man alleine fahren darf wenn man zur schule/Arbeit/Universität fährt. man muss etwas beantragen. meine frage ist ob das auch klappt wenn die schule nur 2 bis 5 kilometer entfernt ist?ernteil autofahren.. Aber hab gehört das man alleine fahren darf wenn man zur schule/Arbeit/Universität fährt. man muss etwas beantragen. meine frage ist ob das auch klappt wenn die schule nur 2 bis 5 kilometer entfernt ist?
6 Antworten
Du kannst sowas beantragen. Aber es wird i.d.R. nur gewährt, wenn keine andere Möglichkeit besteht, das Ziel zu der Zeit mit ÖPNV zu erreichen. Und das wird bei der Schule leider sehr wohl der Fall sein.
Nein, darfst Du dann wohl nicht.
Das wäre z.B. bei einem abgelegenen Ausbildungsstandort möglich.
Daher ja meine frage wie weit der ÖPNV entfernt sein muss, denn eine Schule kann man immer mitm Bus erreichen. Nur wenn die dazugehörige Bushaltestelle weit weit weg ist???
Nur mit Sondergenehmigung mit den normalen B 17 nicht. Diese muß bei der Führerscheinstelle extra beantragt werden und ist mit Auflagen , ggf MPU - Test verbunden.
wenn deine Schule usw.. nur 5 Kilometer weg ist hast du keine Chance die Sondergenehmigung zu erhalten. da kann man auch im Winter mit dem Fahrrad fahren
ansonsten kannst du unter
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV74.htm
nachlesen
Korrekt!
Und als Anmerkung für den Fragesteller: Begleiter müssen nicht unbedingt nur die Eltern sein. Aber auf jeden Fall eingetragen.
Nein, es gibt eine solche Regelung nicht. Wenn kein Elternteil mitkommt, musst du den Bus oder das Fahrrad nehmen, hilft nichts.
Und noch eins daruf. :P
Doch, solche Sondergenehmigungen gibt es!
Und es kommt noch besser, denn sogar eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B ab 17 ist möglich: Z. B. wenn derjenige eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert. ;)
Doch, gibt's
doch die gibt es, schaue meinen Link in meiner Antwort
mit 17, glaub ich, muss noch ein elternteil ( mit fürerschein ) mitfahren. er muss den fürerschein min. 15jahre haben und nicht mehr als 3 punkte haben, glaub ich ;;--))
Naja, 5 Jahre im Besitz der FS-Klasse B reichen, aber mindestens 30 Jahre alt muss der Begleiter (nicht unbedingt nur die Eltern) sein.
Das mit den Punkten stimmt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte.
Nochn Gruß an Hagrid. ;))