Bin ich versichert wenn ich mit dem Auto eines Kollegen fahre?

8 Antworten

Ja, warum sollte Deine Krankenversicherung und deine Unfallversicherung in so einem Fall auch nicht helfen? Deine Unfallversicherung fragt nur ob du dich in Ausübung einer Straftat verletzt hast, aber ich gehe mal davon aus das du die Erlaubnis des Besitzers hast um das Auto zu benutzen. Wenn es ein wegeunfall ist, hilft dir auch die Berufsgenossenschaft. Auch deine private Haftpflicht Versicherung leistet, falls du im Auto versehentlich etwas kaputt machst.

TerhorstAgentur  20.07.2015, 07:02

übrigens, wenn du das Auto des Kollegen benutzt ist das Auto auch versichert. Die Versicherung wird aber fragen ob du das Auto nur ausnahmsweise benutzt hast, oder ob du es regelmäßig benutzt. Wird regelmäßige Fremdbestimmung nach einem Unfall nachgewiesen, muss der Kollege die höheren Beiträge bis zu einem Jahr rückwirkend nachzahlen.

Haftpflichtversichert ist man immer. Vollkasko nur wenn auch andere Fahrer versichert sind

schleudermaxe  20.07.2015, 07:54

... aber ein Fahrer kann sich doch gar nicht vollkaskoversichern, wie bitte soll das denn gehen?

franneck1989  20.07.2015, 08:16
@schleudermaxe

Ich glaube, die Frage war nicht wortwörtlich zu verstehen. Es ging wohl eher darum ob die Versicherung des Kollegen auch greift, wenn er einen Unfall baut

Mismid  20.07.2015, 22:10
@schleudermaxe

in einer Versicherung können natürlich eine bestimmte Personengruppe oder alle Fahrer eingeschlossen sein, so dass eine Vollkasko auch immer zahlt

Das Auto ist über seine Autohaftpflichtversicherung versichert.

Nur derjenige  der in der Versicherungspolice eingetragen ist , ist versichert.

Crack  20.07.2015, 05:34

Unsinn.

Dann wäre es keine KFZ-Haftpflichtversicherung sondern eine Fahrerversicherung - das gibt es nicht.

MobyDickDarm  20.07.2015, 11:08
@Crack

Dann erkläre mir mal wenn  irgendeiner z.B. ein Kollege mit Sehschwäche  dein Auto benutzt ,ein Unfall hat und dein Auto Schrottreif zurück gibt...Wer kommt den dann auf ???

Deine Versicherung wird dann alles sofort gleich bezahlen ??? Komiker :-)

Apolon  20.07.2015, 13:20
@MobyDickDarm

@mobydickdarm,

Quatsch, die KFZ-Haftpflichtversicherung muss immer den verursachten Fremdschaden zahlen.

Ob der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden kann ist eine andere Baustelle.

Außerdem ist in Deutschland nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert.

In einigen Staaten der  USA gibt es die Fahrerversicherung.

Ergänzend ein Beispiel für dich:

Stell dir mal vor, ein nicht berechtigter Fahrer fährt mit einem Auto in dein nagelneues Auto und dieses wird zum Totalschaden.

Nach deinem Text muss die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen.  Also wer würde dir dann den Schaden ersetzen ???

Crack  22.07.2015, 14:03
@MobyDickDarm

Deine Versicherung wird dann alles sofort gleich bezahlen ??? Komiker :-)

Ich als Komiker sage das den Fremdschaden in jedem erdenklichen Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung begleichen wird.

Das muss sie ganz einfach tun, denn das ist der Hintergrund des Pflichtversicherungsgesetzes. So wird sichergestellt das ein Geschädigter auch zu seinem Recht kommt.

MobyDickDarm  22.07.2015, 23:21
@Crack

Ja Danke.

Endlich mal ein normaler Kommentar der nicht von Beleidigungen und Drohungen wimmelt.

TerhorstAgentur  20.07.2015, 07:39

Niemand ist versichert, nur das Kfz ist versichert. Und zwar gegen Haftpflicht und vielleicht auch gegen Kaskoschäden. leisten wird die Versicherung im Vertraglich geregelten Umfang. Wird aber bei Unfällen durch fremde Fahrer prüfen ob das Fahrzeug regelmäßig von fremden benutzt wird. Weist die Versicherung regelmäßige Fremdbestimmung nach, muß der Versicherungsnehmer die höheren Beiträge auch rückwirkend bis zu einem Jahr nachzahlen.

Du bist IMMER versichert, auch wenn einer mit einem fremden Auto fährt. Verboten ist es auf keinen Fall, weder aus Sicht der Versicherung, noch aus Sicht der Polizei.

Man muss nicht zwingen eingetragen sein, damit man ein fremdes Auto führen darf/kann.

Zu beachten ist aber, dass es zu einer Vertragsstrafe kommen kann, wenn du einen Unfall baust.

Was das heißt, weiß ich nicht.

schleudermaxe  20.07.2015, 07:53

... was ist das, eine Vertragsstrafe? Meine Versicherung kennt so etwas nicht!

DachauSued  20.07.2015, 10:55
@schleudermaxe

@schleudermaxe

Kann ich auch nichts machen, wenn du das nicht kennst

schleudermaxe  20.07.2015, 12:53
@DachauSued

... na, nun mal nicht so kühn. Meine Versicherung kennt so etwas nicht und da darf man/Frau doch wohl mal nachfragen, was das denn sein soll, so eine Vertragstrafe und vor allen, wo es die gibt und ob man/Frau die auch wirklich haben muß. .... Du selbst behauptest ja so etwas und kennst es selber nicht. Was denn jetzt?

Apolon  20.07.2015, 13:26
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

lies dir doch einfach mal deine Versicherungsbedingungen durch und Du wirst mit Sicherheit einen Hinweis finden der besagt, dass ein Mehrbetrag rückwirkend für das ganze Jahr erhoben werden kann, wenn die Merkmale zur Beitragsrechnung falsch angegeben wurden, bzw. Änderungen dazu nicht mitgeteilt wurden.

Ein spezieller Tipp noch für dich: solch einen Hinweis findet man auch in den Versicherungsbedingungen des Coburger Versicherungsunternehmen

schleudermaxe  20.07.2015, 14:59
@Apolon

... wer lesen kann...... Bitte zuerst die Frage lesen und dann antworten. Der mögliche Fahrer möchte etwas, nicht der VN den vereinbarten Fahrerkreis ändern. ... zudem geht es in dem Kommentar nicht um Beiträge, sondern um Strafen. Auch nicht gelesen????

Apolon  21.07.2015, 00:43
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

scheinbar hast Du die Frage nicht gelesen.

Speziell für dich - hier nochmal zum lesen:

Bin ich versichert wenn ich mit dem Auto eines Kollegen fahre?

Wo steht hier irgendwo ein Text, dass der mögliche Fahrer den Fahrerkreis ändern möchte.

 zudem geht es in dem Kommentar nicht um Beiträge, sondern um Strafen.

Und deshalb habe ich dir den Tipp gegeben, die Versicherungsbedingungen zu lesen.

Wenn man ein wenig nachdenkt, kann man den Sinn der Antwort von Dachausued verstehen.

Bedeutet im Klartext, wenn ein unberechtigter Fahrer das Auto fährt, kann der Versicherer die Beiträge ab Jahresbeginn erhöhen.

Du solltest versuchen, den Leuten die mal die Begriffe verwechseln zu helfen und sie nicht mit unsinnigen Kommentare zu verwirren.

Bonsai82  19.07.2015, 22:42

Wird das Fahrzeug nun von einer fremden Person gefahren und es kommt zu einem Unfall, riskiert der Versicherungsnehmer zumindest bei einem Kaskoschaden seinen Versicherungsschutz. Zudem muss er natürlich auch hier bereits gewährte Rabatte zurückzahlen. In einer Notsituation darf das Fahrzeug natürlich auch von Dritten benutzt werden. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet. Auch hier dürfen Mitarbeiter der Werkstatt das Auto zu Probefahrten fahren.

Quelle: http://www.kfzversicherung-infos.de/kfz-versicherungslexikon/vertragsstrafe

Mismid  19.07.2015, 22:47
@Bonsai82

in einer Werkstatt haftet für den Schaden sowieso die Werkstatt! Der Schaden wird dann auf keinen Fall über die Kasko abgerechnet