Auto abgemldet im Ausland fahre?
Hallo, wenn ich um 8 Morgens Auto abmelde,, und dann Dann nach Polen fahre (bin ja an dem Tag noch versichert) Und da das auto nutze, ohne einen Unfall zu verursachen Können mir die Polnishe polizei was antunn, dafür, dass ich mit dem abgemeldeten Auto fahre? Ich meine, sir werden ja wahrscheinlich nicht mal mitkriegen, dass das auto abgemeldet ist. Dann will ich in die Ukraine fahren, darf man dann damit ueber die ukrainische grenze rueber?
9 Antworten
Wie kommst du darauf, dass du mit einem abgemeldeten Fahrzeug am Tag der Abmeldung noch durch die Gegend kutschieren darfst? Bis zu dir nach Hause und zwar auf dem direkten Weg und dann ist schluss.
Junge Junge Junge. Auf was für Ideen so manche Leute kommen. Fakt ist. Sobald dir die Zulassungsstelle die Amtlichen Plaketten entfernt ist es aus mit der Fahrerei. Du darfst lediglich auf dem Direkten Weg nach hause damit Fahren. Damit ist der Weg von der Zulassungsstelle zu deiner Wohnung gemeint nicht aber der Weg zu deiner anderen Heimat. Afghanistan, Bosnien, Tschechien, Ungarn, Jugoslawien, Polen, Ukraine, Russland usw. Wie schon erwähnt dein Wohnort ist damit gemeint. Warum fragst du das ganze eigentlich, wenn du doch so davon überzeugt bist, dass du sogar über die Grenze kommst ohne Nummerschilder? Wie es den Anschein erweckt möchtest du unsere Republik verlassen, na dann versuch es doch einfach mal auf diese Art. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück und viel Spaß mit den Grenzbeamten der einzelnen Länder. Wird mit Sicherheit eine sehr Lehrreiche Reise werden für dich.
Bist Du dir sicher? Bisher durften die Kisten gar nicht mehr genutzt werden, wenn das Kennzeichen zeitgleich umgeschrieben wurde auf ein Ersatzfahrzeug. Aktuell ist es wieder erlaubt, eine "letzte" Fahrt durchzuführen und dies bedeutet nicht ab Zulassungsstelle und nur nach Haus, sondern auch von zu Hause oder von der Werkstatt zum Schrottplatz von München nach Kiel etc..
Beim Abmelden eines Kfz werden die Plaketten entfernt, von dem Augenblick weg ist nichts mehr mit fahren und damit eine weitere Erklärung überflüssig.
Was meinst du? Ich hab ja alle papiere dabei, nur ich habe keinen versicherungsschutz in deutschland, aber ich hab ja geschrieben, ob die polizisten was mit antun koennen in polen, die wissen ja nicht, dass das auto abgemeldet ist, eigentlich
In deutschland ja, aber am tag des abmeldens darf man damit bis 00:00 auch noch fahren
???? Aber dafür wird doch ein Ausfuhrkennzeichen benötigt, denn die Kiste kommt doch nicht mehr zurück, oder? Zollkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Exportkennzeichen... Drei unterschiedliche Begriffe, und doch stehen sie alle für ein und dasselbe: Ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs über die deutsche Landesgrenze ins deutsche Ausland! Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) ausgestellt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist europaweit gültig).
die versicherung gilt nur um auf den kürzesten weg wieder nachhause zu kommen und das auto auf nicht öffentliche abstellfläche zu parken. abgemeldet ins ausland fahren ist tabu.
frag mal die zulassungsstelle was sie dazu sagt...(und die versicherung)
Stimmt nicht was du schreibst. Lediglich der Rückweg von der Zulassungsstelle zu dir nach Hause ist noch versichert. Mehr nicht.
du meinst es stimmt nicht was der fragesteller kommentiert hat...
Ein Auto muss aber nicht nur versichert sein sondern auch zugelassen. Daher darfst du nach der Abmeldung lediglich bis zum gleichen Tag 24.00 Uhr das Auto in deinem und den angrenzenden Nachbarkreisen bewegen zum Zweck der Nachhausefahrt.
so ist es amidon. wird hier ab und an etwas unübersichtlich eingefügt.
das stimmt nicht, ich zahle ja steuern und versicherung an dem tag komplett für den ganzen tag, also ist das auto an dem tag ganz normal versichert, obwohl da auch keine plakette klebt