Darf ich mit 17 jahren einen Laptop für 500€ alleine kaufen?

5 Antworten

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Vorab: Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nehme deine Eltern einfach mit! Wird dir evtl. etwas "Stress" ersparen ;)

Zur Frage:
Mit 17 Jahren bist du -noch- beschränkt geschäftsfähig (§§ 106-113 BGB), d.h. deine Willenserklärung ist schwebend unwirksam.
Dann muss überprüft werden:
(1) Nur rechtlicher Vorteil?  > Nein, du besitzt die Pflicht zu bezahlen.
(2) Dienst- oder Arbeitsverhältnis?  > Nein.
(3) Taschengeldparagraph (§110 BGB) - und jetzt muss überprüft werden, woher dein Geld stammt:
- Zweckgebundene Mittel [Bsp: Du bekommst von deinen Eltern Geld zum Kauf einer Tafel Schokolade. Mit diesem Geld darfst du nur die Tafel Schokolade kaufen. Anderenfalls wäre deine Willenserklärung nichtig.]
- Mittel zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter [Bsp: Taschengeld; Bekommst Geld von deinen Eltern (bzw. gesetzl. Vertreter) und darfst mit diesem kaufen, was du willst.]
- Mittel von Dritten mit Kenntnis des gesetzlichen Vertreters [Bsp: Deine Oma schenkt dir Geld. Deine Eltern (bzw. gesetzl. Vertreter) akzeptieren dies. Dann darfst du dir mit diesem Geld ebenfalls kaufen, was du willst.]

In diesem Fall handelt es sich um Weihnachtsgeld, welches Dir zur freien Verfügung steht.
Deine Willenserklärung und der Kaufvertrag (§433 BGB) ist gültig.

Trotzdem:
Ein Kaufvertrag (§433 BGB) ist immer mit Antrag (§145 BGB) und Annahme (§147 BGB) verbunden!
In diesem Fall, würdest du einen Antrag stellen und dem Geschäft/der Verkäuferin steht offen, ob sie diesen annimmt. Ein KV ist nur gültig, wenn beide Willenserklärungen übereinstimmen.

Fazit:
Ja, der Kauf ist möglich, sofern das Geld dir zur freien Verfügung steht [oder dein gesetzlicher Vertreter seine Einwilligung gegeben hat.]
Die Verkäuferin muss dir das Produkt nicht zwangsmäßig verkaufen. (Kann bei dieser Summe durchaus passieren, dass sie sich weigert.)

"Lösung": Nehme einen Erwachsenen/Elternteil mit. Dann sollte es keine Probleme geben.

MfG

{ Anhang: §110 BGB regelt nicht, welchen maximalen Wert du ausgeben darfst. Dieser ist (streng genommen) unbeschränkt. }

deine Eltern haben immer noch das letzte Wort, ab 18 kannst alleine entscheiden

uncutparadise  01.01.2017, 13:08

Wer bekommt 500 EUR Taschengeld ?

BVBStar1909 
Beitragsersteller
 31.12.2016, 18:49

Aber gilt das nicht als taschengeld das man allein ausgeben darf?

peterobm  31.12.2016, 18:58
@BVBStar1909

Taschengeld ist was anderes - eine regelmässige Zahlung der Eltern 

nein, die Eltern haben immer noch das letzte Wort

Nein darfst Du nicht, und 500 Euro fallen üblicherweise nicht unter den Taschengeldparagraphen.

Der Händler darf also Deinen Kauf abweisen oder Deine Eltern könnten im Nachhinein den Kauf widerrufen, wenn Du diesen in ihrer Abwesenheit tätigst.

Im Normalfall solltest du keine Probleme bekommen. Das Geschäft möchte Geld verdienen und du Geld ausgeben. Abweisen dürfen Sie dich natürlich, aber das dürfen die auch bei jedem anderen über 18, denn es gilt das Hausrecht.

uncutparadise  01.01.2017, 13:07

... weil man mit minderjährigen ohne die Zustimmung der Eltern keine rechtswirksamen Kaufverträge abschließen kann ?

natürlich darfst du das... du dürftest auch einen für 5000€ kaufen wenn du das geld hast. nur wenn du dem geschäft komisch vorkommst können sie auch sagen dass sie es dir nicht verkaufen. aber warum sollten sie das unter normalen umständen tun?

uncutparadise  01.01.2017, 13:06

... weil man mit minderjährigen ohne die Zustimmung der Eltern keine rechtswirksamen Kaufverträge abschließen kann. Schon gar nicht über 5.000 EUR !!!