Darf ich mich Online als Arzt, Doktor oder Professor ausgeben?
Also in Foren, Chat usw. zum Spaß ?
8 Antworten
Nein! Das ist strafbar nach § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen). Dieses Vergehen wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Ob ich das wirklich glauben kann? Immerhin kann man sich ja Titel in vielen Ländern kaufen wenn man genug Geld hat. Somit könnte man ein Gesetz mit genügend Geld umgehen, ob das in Deutschland möglich ist?
Kaufen kannst du dir einen solchen Titel schon. Eine andere Frage ist aber, ob du diesen gekauften Titel auch tatsächlich im öffentlichen Leben benutzen darf.
Mit der Benutzungen eines solchen gekauften Titels machst du dir genauso strafbar gemäß § 132a StGB, wie wenn du überhaupt keinen Titel hast.
Eine solchen gekauften Titel kannst du dir höchsten in deinem privaten Wohnzimmer aufhängen.
§ 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
- inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
- die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
- die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
- inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Quelle: Strafgesetzbuch
Ich musste weite Teile vom StGB vor kurzem im Rahmen der Kenntnisvermittlung Wachgewerbe pauken.
Wenn Du einen Titel in Deinem Nick hast z.B., dann ist es ok, aber gibst Du Dich als Arzt aus und stellst dann auch online Diagnosen, dann kann das ganz böse nach hinten losgehen.
Im Ramen eines Pseudonyms ist das in Ordnung.
Aber Leistungen damit erschleichen ist definitiv strafbar!
Auch ist das gefährlich da andere Menschen denken können dass alles war ist was man da schreibt und sich mit den Tips Schaden (oder schlimmeres) zufügen können. Hier kann man auch für Haftbar gemacht werden.
Es handelt sich hier um einen geschützten Titel. Der ist auch zu recht geschützt, denn sonst könnet sich ja jeder "Doktor" nennen und dann wäre der Titel wertlos!
Denke mal über deine eigene Antwort nach.
Du schreibst es ja selbst.
Auch ist das gefährlich da andere Menschen denken können dass alles war ist was man da schreibt und sich mit den Tips Schaden (oder schlimmeres) zufügen können.
Folglich kann auch schon in der Verwendung eines Titel oder einer Berufsbezeichnung als Pseudonym eine Irreführung vorliegen.
Das ist genau das was ich schrieb, als Pseudonym ist das gefährlich.
Wennd a jemand auf der Bühne steht und sich Dr. Schwanz o.ä. nennt, dann wird das was der sagt keiner ernst nemen.
Aber mit "seriösen" Namen irgendwo außerhalb von orten wo man weiß dass es ein Künstler ist ist das entweder strafbar oder zumindest sehr gefährlich.
Wenn sich derjenige, der als Pseudonym, z.B. in einen Benutzernamen, auch zu gleich als Künstler zu erkennen gibt kann er einen solchen Titel verwenden.
Nur alleine aus der Verwendung eines Titel als Usernamen, ergibt sich eine solche Künstlereigenschaft noch lange nicht.
Zunächst einmal ist nur der Doktor gesetzlich geschützt. Als Pseudonym denke ich, ist es grundsätzlich möglich, sonst gäbe es keine Band wie "die Ärzte", ich meine aber auch, dass das Internet im Prinzip kein rechtsfreier Raum ist; ohne das Faken von Identitäten würde das Chatten nur noch halb so viel Spaß machen; es wird aber dann - vielleicht nicht unbedingt gesetzlich, wogl aber ethisch bedenklich, wenn Sie sich als falscher Arzt das Vertrauen ihres ahnungslosen, vielleicht gutgläubigen Chatpartners erschleichen und sogar in seine Privat- oder Intimsphäre eindringen. Die Linie zur Ungesetzlichkeit haben Sie jedoch eindeutig überschritten, wenn Sie "unter falscher Flagge" medizinische Ratschläge erteilen, dabei spielt es keine Rolle, ob materielles Interesse oder "nur" Geltungssucht vorliegen. Im Web gelten dieselben Rechtsnormen wie im täglichen Leben.
In einem Pseudonym ist rechtlich nichts einzuwenden ( Dr.No) .Es sollte aber so angewandt werden,das man eindeutig erkennen kann das es sich hier NICHT um einen Arzt oder Doktor in irgendeiner Form handelt.Auch sind Tips bezüglich einer Behandlungart oder Therapieform nicht erlaubt und kann als Missbrauch von Titeln in allen Formen gewertet werden und kann sehr teuer werden.
Die einzige richtige Antwort bis jetzt 21.08. 12:15.
Auch als Pseudonym liegt eine Irreführung vor, was den Tatbestand des Missbrauchs von Titel und Berufsbezeichnungen erfüllt.