Darf ich mein selbst verdientes Geld ausgebem?
Hey, Ich bin 17 Jahre alt und arbeite neben der Schule ziemlich tüchtig. In der letzten Woche habe ich über 100€ verdient. Da ich sehr ungeduldig bin und meist nicht in der Lage Geld zu sparen, möchte ich h mir nun einen PC kaufen, zusammen mit dem Geld auf meinem Konto (welches ich auch selbst verdient habe). Lange Geschichte kurz: Meine Eltern erlauben mir nicht einen PC zu kaufen. Ich habe mich schon teilweise informiert aber in den verschiedenen Foren wird immer von Taschengeld geredet. Da ich aber das Geld erarbeitet habe ist die Situation doch sicherlich anderst oder? Liebe Grüße Luca
6 Antworten
Als 17-Jähriger bist du nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Das bedeutet, dass du für das Abschließen eines (Kauf-)Vertrags die vorherige Zustimmung (= Einwilligung) deiner Eltern brauchst (§§ 107, 183 BGB).
Deine Eltern willigen, wie du sagst, nicht in den Kauf eines PCs ein. Das bedeutet, dass du nach den oben genannten Regelungen nicht wirksam einen Vertrag über den Kauf eines PCs abschließen kannst.
Jetzt kommt der sogenannte "Taschengeldparagraph" ins Spiel. Diese Bezeichnung des § 110 BGB ist leider missverständlich und wird daher wird diese Regelung auch von vielen falsch verstanden. Sie besagt - kurz und knapp ausgedrückt - folgendes: Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann wirksam Verträge abschließen, wenn er seine Leistung (in deinem Fall: die Kaufpreiszahlung) mit Mitteln bewirkt, die ihm entweder sein gesetzlicher Vertreter (deine Eltern) oder aber Dritte (dein Arbeitgeber) mit Zustimmung seiner Eltern überlassen haben.
Diese Voraussetzung ist bei dir erfüllt: Dein Arbeitgeber hat mit Zustimmung deiner Eltern dir diese Mittel überlassen. Allerdings habe ich ein kleines Detail noch nicht erwähnt: Die Mittel müssen dir "zur freien Verfügung" überlassen worden sein. Und genau hier ist der Haken. Deine Eltern haben bestimmt, dass du das Geld nicht verwenden sollst, um dir einen PC zu kaufen. Daher ist deine Freiheit, mit dem Geld wirksam tun und lassen zu können, was du willst, von deinen Eltern eingeschränkt worden - nämlich in Bezug auf den Kauf eines PCs. Das können die gesetzlichen Vertreter ohne weiteres tun - denn § 110 BGB ist lediglich eine besondere Art der "Generaleinwilligung" - und diese generelle Einwilligung kann eingeschränkt werden. Ohne Bedeutung ist also auch, ob das Geld nun von den Eltern als Taschengeld oder von Dritten (Großeltern, Arbeitgeber) kommt.
Also: § 110 BGB hilft dir nicht über die mangelnde Einwilligung deiner Eltern zu dem Kauf hinweg.
Was ist jetzt, wenn du einfach ins Geschäft gehst und dir einen PC kaufst? In diesem Fall greift § 108 BGB ein. Der Vertrag ist "schwebend unwirksam". Das bedeutet, dass seine Wirksamkeit davon abhängt, ob deine Eltern den Kaufvertrag nachträglich genehmigen. Tun sie das, ist der Vertrag wirksam. Tun sie es nicht, verweigern sie also die Genehmigung, so ist der Vertrag endgültig unwirksam. Dann muss alles rückabgewickelt werden - du musst den PC herausgeben und bekommst dein Geld wieder.
Mein Tipp: Sollten sich deine Eltern weiterhin querstellen, solltest du warten, bis du 18 Jahre alt bist. Dann bist du voll geschäftsfähig und kannst Verträge eigenständig schließen. Vorher hängt die Sache immer von deinen Eltern ab.
Gur erklaert.
Aus welchem Grund? Wenn du 18 bist, kannst du ueber dein Geld frei verfuegen. Dein Vater kann dir dann nicht mehr reinreden (aber ein eventuelles Sponsoring durchaus von deinem Wohlverhalten abhaengig machen).
Dass in diesem Zusammenhang oft von Taschengeld gefaselt wird, liegt daran, dass der § 110 BGB im Volksmund "Taschengeldparagraf" genannt wird, obwohl das Wort "Taschengeld" nicht 1 x auftaucht.
BGB 110 regelt, wann ein Minderjaehriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen wirksamen Vertrag schliessen kann (also auch einen Kaufvertrag). Dies kann ein Minderjaehriger nur dann, wenn ihm die Mittel (das Geld) "zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Verbieten dir deine Eltern nun den Kauf eines Computers, schraenken sie damit die moeglicherweise zuvor erteilte freie Verfuegungsgewalt entsprechend ein und du kannst somit keinen wirksamen Kaufvertrag ueber einen Computer schliessen. Wie aus dem fett markierten Teil des Paragrafen hervorgeht, betrifft dies auch ausdruecklich Mittel, die du von Dritten erhalten hast (Arbeitslohn, Geschenk von der Oma u.s.w.).
Sollte dir der Haendler dennoch einen Computer verkaufen, koennen deine Eltern das Teil zurueck geben und die Herausgabe des Kaufpreises verlangen. Schliesslich ist dann nie ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Weil der Haendler das aber wahrscheinlich weiss, wird er dir ohne Zustimmung der Elter vermutlich erst gar keinen Computer verkaufen.
Das Geld gehoert natuerlich dir. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kannst du aber nur in dem Masse darueber verfuegen, das deine Eltern zulassen.
Danke, so sollte eine Antwort aussehen
Kauf dir einen neuen PC und hab viel Freude damit. Einfach machen.
Eben. Und wenn die Eltern den Computer dann zurueck bringen, das Geld dafuer zurueck erhalten und der Haendler dich fuer eine eventuelle Wertminderung haftbar macht sowie die Kosten fuer das rueckstandslose Entfernen aller deiner Daten verlangt, zahlst du ihm das halt.
Woher wollen die Eltern wissen wo der PC gekauft ist?
Du bist noch nicht volljährig und wohnst halt zuhause. Ist immer schwierig sich gegen die Eltern durchzusetzen - kenne das selbst. Da gibt auch keine Paragraphen oder so. Versuch sie zu überreden und es wird schon klappen :)
Ist zwar gut gemeint, aber das versuche ich schon seit zwei Tagen. Den Ärger wenn ichs mache würde ich auf mich nehmen, ich will nur nicht einen PC bauen um ihn wieder zurück zu geben.
Naja du bist jetzt 17 und willst einen PC. Die meisten in deinem Alter haben ja schon seit 5 Jahren einen. Du kannst über dein eigenes Geld verfügen so viel du willst.
Irrtum! Verfuegen kann ein Minderjaehriger ueber sein eigenes Geld nur in dem Masse, das sein gesetzlicher Vertreter auch zulaesst.
doch, du darfst dein geld ausgegeben für einen pc. solange du dich nicht verschuldest, darfst du mit dem geld machen was du willst.
doch es stimmt. mit deinem geld kannst du machen was du willst.
Wenn du volljaehrig bist. Vorher bestimmt der gesetzliche Vertreter. Der hat schliesslich auch die Vermoegenssorgepflicht fuer den Minderjaehrigen.
Gibt es einen Paragraphen der das sagt?
Nein. Weil's nicht stimmt.
Das Problem ist, dass mein Vater sagt, wenn ich ihn mir mit 18 kaufe, muss ich Abgaben an ihn zahlen.