Darf ich meine Geburtsurkunde selbst übersetzen?
Meine deutsche Geburtsurkunde muss übersetzt werden, da ich im Ausland lebe. Aber da ich selbst übersetzen kann, und das Dokument genauso aussehen würde wie das Original, nur halt übersetzt, wäre es erlaubt, es selbst zu tun? Oder wäre das schon Dokumentfälschung? Im Grunde würde ich ja genau das Gleiche tun, wie ein professioneller, bezahlter Übersetzer, der mal locker so 80€ verlangt für etwas, das ich selbst erledigen kann... Und das Original ist ja ungefälscht, die wollen eben nur eine Übersetzung haben.
8 Antworten
Hallo,
zu offiziellen Zwecken (Ämter, Behörden usw.) braucht man eine beglaubigte Übersetzung.
Diese bekommt man
bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen (Honorar) Konsulat
bei einem beeidigten Übersetzer / Dolmetscher
Letztere findest du über die Gelben Seiten und beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (bdue.de).
:-) AstridDerPu
Schön, dass dir meine Antwort gefallen hat und danke für das Sternchen!
AstridDerPu
Das übersetzen ist auch nicht das Problem. Es muß die Gleichwertigkeit von Original und Übersetzung nachgewiesen werden dazu wird deine eigene Übersetzung nicht ausreichen.
Bist du ein zugelassener Übersetzer, der Dokumente beglaubigen darf? Wohl kaum. Somit fehlt dann der Stempel und das Ding ist nutzlos.
Übersetzen darf jeder.
Aber wenn ein staatlich geprüfter oder vereidigter Übersetzer verlangt wird dann musst du den auch liefern.
nette idee, aber voll daneben. wenn das gehen würde, also quasi alles auf gutgläubig und vertrauen auf korrektheit, dann brauchst du auch keine urkunde, die bestätigt, dass es dich gibt.
das ist nicht nur bei uns, sonderen in allen ländern der welt so. wo es einfacher geht, ersetzt eben schmiergeld den behördengang. gehe davon aus, dass nur eine von einem anerkannten übersetzungsbüro angefertigte ausführung in deinem land anerkannt wird. ob du nun "geburtsort" selbst übersetzen kannst oder nicht, spielt keine rolle.