Darf ich mein Kind aus der Kita abholen?
Die Kindesmutter und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Mein Kind ist 3 Jahre und besucht eine Kindertagesstätte. Meistens sehe ich mein Kind alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag. Nun ist es so dass ich mein Kind gern auch mal aus der kita abholen möchte was auch recht passend ist da wir (die km und ich) uns unter über den weg laufen. Allerdings verbietet sie mir das und sagt einfach nein. Bevor ich mich ans Jugendamt wende wollte ich mich mal umhorchen ob jemand schon Erfahrungen damit hat ?
4 Antworten
Einen richtigen Grund hat sie nicht eindeutig genannt. Sie möchte nicht dass meine jetzige Lebensgefährtin mein kind abholt. Wobei ich ihr immer wieder zu verstehen gegeben habe dass sie sich darüber keine Gedanken machen muss weil sie das ja ohne ihre Zustimmung gar nicht darf. Also ich sehe überhaupt kein problem.
Habe eben auch noch einen Rechtschreibfehler entdeckt :/ wir laufen uns ungern über den weg sollte das in meiner frage heißen.
Beim gemeinsamen Sorgerecht kann sie das schlecht verbieten, was hat sie für einen Grund?
Kann sein, aber sie wird wohl wenigstens einen Grund angeben müssen, oder das auch nicht?
sie muss garkeinen grund angeben. sie ist der betreuende elternteil und dieser bestimmt wer das kind holt und bringt in die kita. fertig. warum muss sie da einen grund angeben. es reicht wenn sie sagt NEIN.
Wenn die Kindsmutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, darfst Du es ohne ihre Zustimmung nicht aus der KiTa abholen.
Darauf, was du während des Umgangs mit dem Kind unternimmst und wer ggf. dabei ist..., hat die Mutter dann keinen Einfluss und auch kein Mitspracherecht...
die mutter benötigt kein alleiniges abr. bei gsr und gemeinsamen abr, bestimmt sie als betreuender elternteil immer noch alleine wer das kind in die kita bringt und holt. das ist teil ihrer alleinigen alltagssorge. das abr sagt nur wo das kind wohnt, mehr nicht.
nein das darfst du nicht. sie als inhaberin der alleinigen alltagssorge legt fest wer das kind abholen darf und wer nicht. wenn du also keine abholvollmacht hast, darfst du das kind auch nicht abholen. dabei ist das gemeinsame sorgerecht völlig erheblich. das selbe gilt für die schule und den hort.
zum umgang holst du dein kind von der wohnung der km ab und bringst es dort wieder hin.
natürlich kann sie das verbieten. es ist bestandteil der alleinigen alltagssorge. dazu gibts urteile.