Darf ich jemand vorübergehend in meiner WBS Wohnung anmelden?
Hallo und guten Tag, ich hätte eine Frage. Das ist erstmal, dass ich hier eine Frage stelle. Ich und meine Freundin sind in neue WBS Wohnung im August 2013 eingezogen. WBS ist nach 2 Personen gerichtet. Ich möchte eine Freundin von mir einen Gefallen bieten, vorübergehen bei uns anzumelden, bis sie adäquat Unterkunft findet.Darf ich das machen ohne vorherige Zustimmung der Hausverwaltung oder nicht?Vielen Dank im Voraus. Dusan
2 Antworten
Ich und meine Freundin sind in neue WBS Wohnung im August 2013 eingezogen. WBS ist nach 2 Personen gerichtet. Ich möchte eine Freundin von mir einen Gefallen bieten, vorübergehen bei uns anzumelden, bis sie adäquat Unterkunft findet.Darf ich das machen ohne vorherige Zustimmung der Hausverwaltung oder nicht?
Ohne Erlaubnis der Verwaltung darfst Du das nicht.
§ 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.