Darf ich in SEINE Wohnung, um mir MEINE Sachen zu holen?
Hallo Zusammen!
Ich hatte heute eine kleine diskussion mit meiner Kollegin.
Nehmen wir an, ich hätte den Schlüssel einer meiner besten Freunde (er hat ihn mir gegeben, falls mal irgendwas sein sollte). und hätte ihm vor Wochen meine x-box geliehen, die ich jetzt gerne wieder hätte. Wenn ich ihn jetzt darum bitten würde, sie mir zu geben, würde er das nicht tun, weil er sie selbst gerne noch ein Weilchen hätte. Dürfte ich seinen Schlüssel nutzen, um in der Wohnung MEINE Konsole zu holen? Oder kann er mich anzeigen?
Ich meine, meine Kollegin könnte große Probleme bekommen, wenn sie ohne Erlaubnis in die Wohnung geht, auch wenn er ihr den Schlüssel selbst gibt. Was meint ihr? Danke schon mal!!
7 Antworten
Selbst wenn du einen Schlüssel hast, darfst du die Wohnung nicht ohne Wissen und Einverständnis des Freundes betreten. Dies ist der Straftatbestand des Hausfriedensbruches. Er könnte dich anzeigen und für den Fall, dass er es beweisen kann, müsstest du mit einer Verurteilung rechnen.
Du kannst ihn nur zur Rückgabe der x-box auffordern und diese Forderung auch notfalls einklagen, sollte er sich weigern, dein Eigentum rauszurücken.
Selbst mit Schlüssel kann er sie wegen hausfriedebsbruch anzeigen. Aber er begeht auch ein Verbrechen indem er die Konsole nicht zurück gibt. Das läuft unter Diebstahl und/oder unterschlagung. Wegen so was aber den besten freund an zu zeigen ist blöd aber das er auch die Konsole nicht hergibt ist genauso blöd und auch kindisch. Ich bezweifle das es das letzte mal war das sie ihm die Konsole ausleiht. Wenn er sie aber nicht zurück gibt wurde ich an ihrer Stelle sagen "wenn Du sie mir gibst bekommst du sie irgendwann mal wieder" so lange sie das natürlich auch machen möchte. "Wenn du sie mir aber nicht mehr gibst war es das letzte mal und wenn Ich sie bis morgen nicht habe Zeige ich dich wegen Diebstahl an." Ich weiß ist gemein aber ich denke das wird wirken. Ich würde es als blöff sagen da ich niemals meinen besten freund anzeigen würde :)
Ein Diebstahl ist die nicht zurückgegebene x-box ganz bestimmt nicht. Das ist auch keine Straftat. Die Fragestellerin hat allenfalls eine zivilrechtliche Forderung auf Herausgabe ihres Eigentums.
Sollte sich Herausstellen, dass der Freund die x-box nicht mehr herausgeben will, wäre es allenfalls eine Unterschlagung. Hierzu ist jedoch die Absicht der Zueignung nachzuweisen, was nicht gerade leicht ist.
"Dürfte ich seinen Schlüssel nutzen, um in der Wohnung MEINE Konsole zu holen? Oder kann er mich anzeigen?"
Wenn er dir den Schlüssel aus freien Stücken überlassen hat gewährt er dir somit Zugang zur Wohnung. Kein Gericht der Welt würde das als Hausfriedensbruch oder ähnliches werten. Allerdings daran denken dass du somit sein Vertrauen "missbrauchst" und er dir hinterher den Schlüssel auch wieder aberkennen kann.
die Vermieter sind EIGENTÜMER der Wohnung guter Freund. Das ist schon wieder was ganz anderes. Sie haben allein aufgrund der Eigentumsverhältnisse ein Recht auf einen Wohnungsschlüssel.In diesem Fall wurde der Schlüssel aber FREIWILLIG übergeben.
KEIN Vermieter hat das Recht einen Wohnungsschlüssel zu meiner Wohnung zu haben, wenn ich das nicht möchte. Nur weil er Eigentümer ist, berechtigt das nicht einen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung zu haben. Wenn der Mieter damit einverstanden ist und dazu sein Einverständnis gibt, ist das was anderes. Zu klären ist dann noch immer, wer für einen Schaden zahlt, wenn dem Eigentümer der Schlüssel entwendet wird und damit beim Mieter Sachen entwendet werden.
Es ist hausfriedebsbruch da er ihr den Schlüssel für Notfälle gegeben hat. Würde sie in der Wohnung gelebt haben und zieht jetzt aus wäre das eine andere sache. Aber sobald sie das Haus ohne sein eiverstandniss betritt ist es Hausfriedensbruch.
Zitat"
) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Erfüllt also den Tatbestand des Hausfriedensbruch nicht. Du bist nicht widerrechtlich eingedrungen durch den legitimen Besitz des Schlüssels (anders wenn du den Schlüssel klaust). Wenn er da ist und sagt raus mit dir musst du allerdings raus
In Deinem Zitat steht nur was von "widerrechtlich", aber nicht, dass das durch die Überlassung des Schlüssels für Notfälle aufgehoben wird. Insofern ist das Zitat kein Beleg für Deine Aussage.
Zusätzlich "Widerrechtlich iSd § 123 StGB ist das Eindringen, wenn kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist"
hier liegt ein Rechtfertigungsgrund vor :P
"dass das durch die Überlassung des Schlüssels für Notfälle aufgehoben wir"
Du gehst automatisch davon aus dass der Fall oben einen "Notfall beschreibt bzw das ür einen Notfall vereinbart wurde". Zitat ist aber "falls mal was sein sollte". Das ist vor Gericht wunderbar so auslegbar dass jederzeit Zutritt zur Wohnung erlaubt ist "falls mal was sein sollte". WAS wurde wohl nicht näher definiert. Also zieht das Argument "ist nur im Notfall erlaubt" nicht.
Ich seh schon, das endet im klassischen Gummiparagraphen :D
Und welcher? Die Wegnahme ihrer x-box ist kein Rechtfertigungsgrund. Auch die Überlassung eines Schlüssels ist nicht gleichbedeutend mit einer uneingeschränkten Zutritts- und Aufenthaltsgenehmigung in der Wohnung.
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, es macht schon einen Unterschied, ob man jemandem den Schlüssel überlässt, damit er jederzeit vorbeikommen kann oder ob man ihn für Notfälle hinterlegt wie in diesem Fall.
Mhhh.. Also gegen seinen Willen darf sie nicht in seine Wohnung eindringen, auch nicht wenn er ihr den Schlüssel gegeben hat..
Deine Kollegin hat Recht.
Das ist falsch. Unsere Vermieter haben auch unsere Wohnungsschlüssel, dürfen aber trotzdem hier nicht einfach rein. Die Erlaubnis haben wir nur für Notfälle gegeben.