Darf ich in meiner Wohnung ein Huhn schlachten?
Guten Abend,
Ich stellte mir just eben die Frage, ob es denn rechtlich erlaubt sei, wenn ich ein Huhn kaufte und selbiges in meinen eigenen vier Wänden - einer Mietswohnung (~32m²) - schlachtete.
Laut Mietvertrag §16 ist die Haltung von Käfigtieren erlaubt, insofern Stünde der Anschaffung eines Huhns nichts im Wege - abgesehen von der Tatsache, dass es Barbarei ist, ein Huhn auf 50cm² zu halten.
Wie seht ihr das? Irgendwelche Miet- und / oder Schlachtungsrechtsexperten heute Abend da?
9 Antworten
Ein Huhn ist ein Nutztier und kein Kleintier. Schau bei wiki unter Kleintiere nach. In der Miet-Wohnung halten, darfst du es also nicht.
Aber ein lebendes kaufen, schlachten, zubereiten und .... das kannst du schon.
Ja, du darfst es schlachten, zum schlachten von Hühnern, braucht man keine Erlaubnis u.ä. . In der Wohnung halten, darfst du es wiederrum nicht, da es wie angy2001 bereits sagte, nicht als Kleintier sondern Nutztier zählt.
Vermutlich ist das schon eine Zweckentfremdung oder Nutzungsänderung. Jedenfalls ist hier nicht erkennbar das es sich tatsächlich um die Überlassung von Wohnraum zu Wohnzwecke dienlich ist. Hinzukommt auch möglicherweise der typische Geruch wie man es eben von kommerziellen Schlachtereien her kennt.
Hm... Mal nicht von Moralischer und Tierschutzrecht gesehener Seite, glaube ich nicht, dass man das machen kann. Wenn ja, nur zum eigen Gebrauch, also Essen oder so.
C.S
Nun, wenn es für dich kein Problem ist ein Huhn zu schlachten, dann tue es doch. Früher, sprich vor 40-50 Jahren, hat man auf der Straße sowas gemacht. Heute sind die Leute so verweichlicht und verwöhnt, dass sowas sicherlich angezeigt wird. Der Mensch sieht gerne sowas im Fernsehn, wie das mit den Schlachthöfen, aber doch bitte nicht im realen Leben.
Also: Ja, man darf, wenn nicht die PETA dazu kommt.
Nein.
Könntest du das elaborieren?
Was ist elabolieren??
Also wenn man die Schlachtungsprozeduren hiesiger Geflügelzuchten betrachtet, frage ich mich, was man eher aus moralischer und Tierschutzrechtlicher Sicht betrachtet infrage stellen sollte.