Dürfen meine Eltern mich mit 15 Rauswerfen?

9 Antworten

Sie sind bis zur Vollendung deines 18ten Lebensjahres unterhaltspflichtig. Wenn du studierst sogar noch bis zum Studienende. Wenn sie nicht zahlen, kannast du sie auf Unterhalt verklagen.

Dies ist aber nur so wenn sie das Sorgerecht für dich haben. Sie können dich in ein Heim abschieben, dann wird ihnen das Sorgerecht abgenommen und der Staat oder andere Institutionen haben das Sorgerecht für dich. Wenn ein Familiegericht das Sorgerecht deinen Eltern aberkannt oder entzogen hat, kommt - so glaube ich - der Staat für deinen Unterhalt auf.

Aber deine Eltern können dich nicht einfach auf die Straße setzen.

Ein guter Tipp meinerseits: Du bist noch zu jung für Abends weggehen, bleibe noch zu Hause, du darfst gesetzlich sowieso Abends nicht weggehen. Deine Eltern meinen es nur gut - sie wollen auch nur, dass aus dir ein anständiger Mann wird. Ich denke du willst auch dass aus dir ein anständiger Mann wird - deine Eltern wollen wirklich nur das Beste, glaub mir das, es ist wirklich so. Respektiere deine Eltern, höre auf sie, sie kommen auch für deinen Lebensunterhalt auf. Glaub mir!!!

Rubyli 
Beitragsersteller
 08.01.2012, 02:25

danke aber ich bin kein Mann !!!!!!!!!

geh nicht in die stadt, wenn deine eltern es dir nicht erlauben. du bist 15 und sie sind deine erziehungsberechtigten. sie tragen die verantwortung für dich und auch dafür, wenn dir etwas schlimmes passiert. denk nicht nur an dich, sondern auch daran, wie es ihnen geht, wenn du nachts in der stadt bist...falls du es bereust, werden sie das schon merken. und ich denke nicht nein...sie werden dich nicht rauswerfen. wie die rechtliche lage ist, weiss ich nicht. wegen eines regelverstosses zuhause wirft aber niemand seine kinder raus.

also sie dürfen dich nicht einfach raus schmeißen .. sie müssen sich um dich kümmern bist du 18 bist und wenn sie das nicht selbst tun können / wollen müssen sie dafür sorgen das du troztdem versorgt bist. Sie können ich also nicht einfach so auf die Straße setzten!

Nein...aber in ein Jugendheim dürften sie dich schicken....Auf die Straße setzen dürften sie dich auf keinem Fall!!!

Dürfen nicht...Aber wenn sie es tun, geh' zum Jugendamt!