Darf ich in meiner Mietwohnung die Türklingel auswechseln?

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Da die Türklingel sich i.d.R. nicht "in den eigenen 4 Wänden" befindet, sollte doch die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. So etwas sollte auch immer ein Elektriker machen, kein Bekannter etc. Geht was schief, dann bist Du schadensersatzpflichtig.

Wenn du vom Vermieter nicht verlangst, dass er die Kosten übernimmt, dann darfst du das.

Ja, natürlich. In Deinen vier Wänden bist Du die "Hausherrin" und es wird ja auch nichts kaputt gemacht.

Bedenke: Beim Auszug muß die alte Klingel wieder ran.

Alles Gute.

Das kannst du einfach machen. Dafür brauchst du keine Erlaubnis.

darfst du!

meist steht sogar im mietvertrag eine klausel wie: kleinere reparaturen an schlössern, klingelanlagen.....trägt der mieter.