Darf ich in Freistunden machen was ich will?
Hallo alle zusammen. Ich bin 17 Jahre alt und gehe in die 10 Klasse in einen Gymnasium (also schon Oberstufe). Dadurch da es zur Zeit Winter ist, kommt es sehr oft vor dass unsere Klasse Freistunden hat. Jetzt wollte ich einmal nachfragen wie sieht es in Freistunden aus "Darf ich machen was ich will ?". Es war nämlich letzten so das wir zwischen der 6 und der 8 Stunde die 7 Stunde halt frei hatten. Und da einige am Ende dieses Schuljahres nicht mehr in unserer Klasse sind ,war es so das sich jeder ein Bierchen geholt hat und wir es halt getrunken haben. Jetzt wollte ich mal Nachfragen, dürfen wir das so? Ich betone nochmal, ALLE waren mindesten über 16, und es war wirklich nur ein Bier. Danke schon mal an alle konstruktiven Antworten !!!
11 Antworten
Nein. 1. Alkohol ist, egal wie alt ihr seit, verboten. 2. um das Schulgelände verlassen zu dürfen braucht ihr die schriftliche genehmigung der Schule und der eltern
In der 10. Klasse darf man das Schulgelände verlassen wann man will ...
ihr habt es doch schon gemacht. Ihr hättet es wohl nicht tun sollen. Anscheinend ging es wider Erwarten ja gut. Also vergessen und weitermachen.
Erstmal erkenne ich den Zusammenhang zwischen Winter und Freistunden nicht. Und nein, natürlich dürft ihr das nicht. Ihr dürft nicht einmal unerlaubt das Schulgelände verlassen, geschweige Alkohol konsumieren.
bei uns ist das nicht so. nur mit genehmigung.
Sagen wir einfach, das ist schulabhängig
Davon träumst du aber auch nur. Nicht wann man will, sondern nur wenn es die Schule ausdrücklich genehmigt. Der Schulträger hat während der Schulzeit die Verantwortung für die Schüler. Das ist u. a. auch eine Versicherungsfrage. Was glaubst du wohl, was passiert, wenn ein Schüler während der Pause unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall hat?
Wir durften das.
Das regelt die Hausordnung.
Und da kann ich mir nicht vorstellen, dass die "Bierchen", "Weinchen" oder "Schnäpschen" vorsieht.
Oder handelt es sich um eine Alkoholikerakademie?
Wenn ich nachmittags angesoddene Schüler im Unterricht hatte, habe ich die Eltern angerufen und sie gebeten, ihren Sprössling abzuholen oder ihn mit dem Taxi nacvh Hause geschickt, damit er nicht angesoffen am Verkehr teilnimmt.
Nein, darfst du nicht, solange du dich auf dem Schulgelände befindest (und das gilt auch für die Freistunden), dann gilt die Schulordnung der Schule und das Hausrecht der Schulleitung. Wenn ihr euch nicht daran haltet, dann müsst ihr mit Konsequenzen rechnen.
Die meisten Schulordnungen untersagen nun mal
- Alkohol und Drogen auf dem Schulgelände
- Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss.
Beim Schulgelände verlassen werden da bei älteren Schülern manchmal ein Auge zugedrückt - obwohl ganz klar ist, versichert seid ihr in diesem Fall nicht!
Mit Alkohol in der Schule erwischt zu werden, gibt immer Ärger, wenn ihr erwischt werdet - bis hin zum Schulverweis je nach dem was ihr schon auf dem Kerbholz habt und wie euer Rektor so drauf ist. Geht doch Abend oder am Wochenende feiern, dann stört das Bierchen keinen.
In der 10. Klasse darf man das Schulgelände verlassen wann man will ...