Darf man aktuell mit 16 in eine Bar gehen?

6 Antworten

Wenn es ein normaler Pub war hast Du nichts zu befürchten, Polizisten reden manchmal viel und nicht immer stimmt alles was sie sagen.

Zudem kann höchstens der Betreiber der vermeintlichen Bar Ärger bekommen, Du nicht.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:07

Ja, war keine disco oder sonst was. N ganz normaler irish pub mit Tanzstange :D Aber nach welchem Paragrafen muss ich gucken? Würde das gerne etwas offizieller haben.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:16
@Artus01

Ja, da is seit neuestem sone komische Stange, sieht aus wie ne Stripstange. Is ganz witzig, allerdings kommt da nur ne Trennwand hin, mit Glas. Fürn Raucherbereich. Und die Stange soll das Glas dann halten. Es aufzuschreiben is gar nidht so witzig wie vorgestern Abend.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:25
@Artus01

Die Seite ist übrigens vorgemerkt. Da kann ich bei Bedarf selbst nachschlagen. Danke dafür.

  1. Das heisst Polizeibeamter udn nicht Bulle.

  2. Extra für dich habe ich das Gesetz kopiert:

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Stand 1. Januar 2009

§ 4 Gaststätten

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

§ 9 Alkoholische Getränke

(1), Satz 2: In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Ihr hattet keine** personensorgeberechtigten Person**. sprich ein Elternteil dabei! Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Und wenn die Bar länger als bis 22 Uhr auf hat, ist es eine "Nachtbar" per definitionem dieses Gesetzes.

Sprich, der Beamte hatte recht!

Sirius66  24.03.2014, 06:33

Leute, ich verstehe euren Ärger wegen den Tons und der Bezeichnungen, aber es ist doch nunmal so, daß der Betreffende 16 ist und vor 24.00 Uhr in dem Lokal war. Selbst das Bier ist erlaubt. Einen sorgeberechtigte Person ist doch hier gar nicht mehr erforderlich?! Den Unterschied zwischen Disco/Tanzlokal/Bar/Nachtbar macht das Jugendschutzgesetz doch gar nicht?!

Ich mache die Gesetze ja nicht, aber ...

Gruß S.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:13

Hahahaha. Ich hau mich hier weg! Mensch, danke! Sowas hab ich gesucht, damit hab ich den Beweis dass ich Recht habe.

Aber in deiner Idiotie solltest Du mal lesen lernen.

Artus01  22.03.2014, 12:17
@Olliver23356

@ Oliver, auch wenn Du Recht hast so solltest Du in der Wahl Deiner Worte etwas mehr Zurückhaltung üben. Sonst könnte Dir sehr leicht Ungemach von anderer Seite drohen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:20
@Artus01

Ich weiß. Und ne direkte Beleidigung kann ich da nicht finden wobei Beleidigung einer der dehnbarsten Begriffe in juristischen Kreisen ist wie ich schon oft gehört habe.

Artus01  22.03.2014, 12:26
@Olliver23356

wobei Beleidigung einer der dehnbarsten Begriffe in juristischen Kreisen ist wie ich schon oft gehört habe.<

Da hast Du immerhin schonmal was gehört was nicht schlecht ist. Und bevor Dir ein Jugendstaatsanwalt erklärt was er so für Beleidigung hält, halte Dich einfach etwas zurück. Auf Dauer stürzt man ab wenn man sich ständig auf der strafrechtlichen Grenze bewegt.

wollyuno  22.03.2014, 12:28
@Olliver23356

du fliegst auch hier raus wenn sich einer wegen beleidigung über dich beschwert

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:31
@wollyuno

Wollyuno, das wäre zu verkraften. Ist nicht grad die beste Plattform hier. Intelligente Fragen werden rausgenommen, und schwachsinn wie 'sind meine brüste zu klein mit d körbchen?' bleibt drinne.

fastlink  22.03.2014, 22:00
@Olliver23356

Soviel Weisheit von jemandem, der mit Tieren spricht. Wahnsinn!

"der Bulle" hat Recht. Du hast in einer Bar NICHTS verloren. Was nicht an dem Bier an sich liegt sondern an der Tatsache dass dir dort auch härtere Sachen ausgeschenkt werden können und wenn du erst an der Bar hockst prüft da niemand dein Alter mehr

Sirius66  24.03.2014, 06:37

Der "Oliver" ist 16 und hat vor 24.00 Uhr in einer Bar ein Bier getrunken.

Laut http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_eltern_und_erziehende/jugendschutzrechner/dok/92.php ist das erlaubt.

Es sei denn, er hat uns ein Detail unterschlagen, auf das der Polizist seine Aussage stützt. Es ist sogar erlaubt, mit 14 und einem sog. Mutti-Zettel (der sorgeberechtigte muss 18 sein) zeitlich unbegrenzt in eine Disco zu gehen. Das wissen viele Polizisten auch nicht ... weil der gesunde Menschenverstand eigentlich sagt, daß es verboten sein muss.

Gruß S.

Artus01  22.03.2014, 12:08

Was soll das? In jeder normalen Dorfkneipe werden härtere Sachen als Bier ausgeschenkt. In jedem Supermarkt kann man härtere Sachen kaufen.

Olliver23356 
Beitragsersteller
 22.03.2014, 12:06

Ist das deine Meinung oder ist das gesetzlich verankert?

ja darf man .