Darf ich in Bayern Zweige verbrennen?

2 Antworten

Hallo,

Das Leben ist halt manchmal kompliziert, und die Antwort nicht immer so kurz und knapp. Hier die entsprechende Vorschrift:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPflAbfV/true

Ein paar Erklärungen: ich nehme an, es geht nicht um Erwerbsgartenbau, sondern um einen Privatgarten. Demnach ist § 4 einschlägig. Hier heißt es, die pflanzlichen Abfälle:

dürfen dort, wo sie angefallen sind,
(...)
2.
unter Beachtung des § 2 Abs. 4 verbrannt werden.

Wir müssen uns also noch § 2 Abs. 4 anschauen:

(4) 1Das Verbrennen ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen von 6 Uhr bis 18 Uhr zulässig.

Das heißt also: in einem Garten innerhalb des bebauten Bereiches, also in einem Hausgarten, darfst du nicht, in einem Garten außerhalb darfst du innerhalb der genannten Zeit.

Außerdem noch zu beachten: § 1 Abs. 2 Satz 2:

2Die Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen oder weitergehende Anforderungen festlegen, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies zulässt oder gebietet.

Das kann zB bedeuten, dass der Landkreis das an sich verbotene Verbrennen im Ortsbereich zulassen könnte (eher nicht!), oder dass in Perioden besonderer Trockenheit das an sich erlaubte Verbrennen Außerorts trotzdem verboten wird - im Moment eher auch nicht. Am besten, du erkundigst dich einfach auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die helfen dort sicher gern und wissen auch, was in eurem Kreis genau gilt, und ob dein Garten dem bebauten oder dem Außenbereich zuzuordnen ist.