darf ich im lebenslauf etwas weglassen

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Du kannst es übergehen, solltest aber keine Lücke im Lebenslauf lassen. Umschreibe diese Situation irgendwie (Praktikum, berufliche Neuorientierung, Tätigkeit als Aushilfe usw.). Und meine Beraterin vom Jobcenter meinte, dass man kurzfristige Tätigkeiten (bis 3 Monate) nicht angeben muss. Mir wurde nämlich auch mal nach 3 Wochen die Ausbildung gekündigt und das habe ich in meinem Lebenslauf nicht reingeschrieben.

lass es lieber..ja gut ausbildung abgebrochen klingt immer schite..aber du musst begründen was du zu diesem Zeitpunkt gemacht hast, dass stimmt. Dann werden dir Fragen gestellt.. Versuch es schön zu formulieren..Lg claudi

warum willst du es weglassen es ist ein teil deiner lebenserfahrung und es kommt immer mal vor das man nach der probezeit nicht übernommen wurde. die lücke macht sich sehr schlecht im lebenslauf und es ist ja auch nichts schlimmes.

Schreib doch statt "Ausbildung bei Firma XX" einfach "Arbeit bei Firma XX" oder "Praktikum". Muß ja niemand wissen, daß es eine angefangene Ausbildung war!

Lieber so reinschreiben, eine Lücke im Lebenslauf macht keinen guten EIndruck und meist wird beim Vorstellungsgespräch auch da kräftig nachgefragt!

Dein Lebenslauf ist kein amtliches Dokument. Du kannst da natürlich Stationen weglassen, bedenke aber, dass du dann eine Lücke im Lebenslauf hast, bei der du gefragt werden könntest "Was haben Sie in der Zeit getan?"

Von daher ist es sinnvoll, solche Stationen zu umschreiben bzw. aufzunehmen. Wenn du es allerdings so machst wie gehwegplatte vorgeschlagen hat, dann muss dazu auch ein Arbeitszeugnis in den Anhang. Und da könnte es dann wieder kritisch werden.