Darf ich im Auftrag von meinem Vater ein Schreiben mit den Mängeln der Wohnung unterschreiben?
Hallo, mein Vater hat meine Wohnung gemietet und ich würde gerne einen Brief mit einer Auflistung der Mängel an die Vermieter schreiben. Darf ich im Auftrag von meinem Vater das Schreiben unterschreiben und wäre dies auch rechtlich gültig?
7 Antworten
Lassen Sie Ihren Vater den Brief unterschreiben, der ja auch der Vertragspartner des Vermieters aus dem Mietverhältnis ist. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht!?!
Im Auftrag deines Vaters darfst du das nicht.
Allerdings wäre die Unterschrift möglich, wenn du von deinem Vater eine Vollmacht hättest. Bei entsprechender Formulierung könntest du in seinem Namen Willenserklärungen abgeben. Hierzu müsstest du jedoch auf jeden Fall volljährig sein.
Leider verstehe ich nicht so ganz, wie du das meinst, wenn du sagst, dein Vater hätte deine Wohnung gemietet. Meinst du damit , dass dein Vater nun die Wohnung gemietet hat, die du vorher gemietet hattest?
Ich verstehe auch nicht so ganz den Sinn hinter der Sache. Das Einfachste wäre doch, du schreibst den Brief für deinen Vater und lässt ihn dann von ihm unterschreiben. Dann ist der ganze Aufwand mit der Vollmacht gar nicht nötig.
Dann ist dein Vater der Vertragspartner des Vermieters. Du darfst gegenüber dem Vermieter nur Willenserklärungen abgeben, wenn du durch Vollmacht von deinem Vater dazu ermächtigt bist.
... und das weiß der Vermieter auch? Nicht daß da die Kündigung kommt!
Wenn du im Namen und mit Vollmacht deines Vaters handelst, musst du das dem Vermieter mitteilen.
Das verstehe ich nicht, warum soll es denn ein Schreiben von einem Kind mit den Mängeln der Wohnung geben? ... und was soll mit diesem Schreiben geschehen? Falls es eine reine Info an den Vermieter sein soll, müßte es lediglich einen Hinweis auf den Mieter geben und gut ist, so jedenfalls in unseren Hütten. Viel Glück.
Ihr solltet mal den Mietvertrag nachbessern. Wohnungsnutzerin Angelika X , kostenpfichter Mieter Papa X ; Direkte Wohnungsangelegenheiten werden zwischen Vermieter YY und Nutzerin A.X geregelt .
Zur Zeit : schreibe alle Mängel auf und sende es dem Vater zur Unterzeichnung und weiterleitng an den Vermieter . Mit Hinweis auf obige Erläuterung - das die Nutzerin berechtigt ist mit dem Vermieter / Eigentümer zu verhandeln .
Du bist in diesem Fall ein "Aussenstehender". Du hast mit dem Vertrag als solches nichts zu tun. Entweder kannst du eine Vollmacht mitschicken, oder musst klarmachen, dass dein Vater seine Interessen gerade nicht selbst wahrnehmen kann. ( Letzteres wäre u. U. bei einem belegbaren Krankenhausaufenthalt der Fall )
Mein Vater kann es im Moment nicht unterschreiben, da er weit weg wohnt. Kann ich auch eine Kopie von einer Vollmacht mitschicken oder muss es das Original sein?
Die Kopie ist ausreichend.
Auch vom Krankenbett wäre die Wahrnehmung seiner Rechte möglich und die Abgabe von Willenserklärungen ohne seine Vollmacht nicht rechtswirksam.
Naja, wenn man im Koma liegt oder so, dann wird das schlecht möglich sein. Andersrum wäre es natürlich kein "Schaden" für niemanden, die Mängel aufzuführen, diese MIT EINEM ZEUGEN ordentlich zu dokumentieren und das Schreiben MIT DEM ZEUGEN per Einwurfeinschreiben aufzugeben. Zumindest ist dadurch auch in Nachhinein zumindest belegbar, dass der Vermieter Kenntnis haben musste. Wenn sich aus der Mängelliste etwas ergibt, dass einen "Notfall" darstellt... Ein Wasserhahn offensichtlich defekt ist oder ähnliches und der Vermieter unternimmt nichts, wird das sicherlich im Nachhinein noch berücksichtigt. ( Verpflichtung gegenüber der Versicherung / Schadensminimierung / Sorgfaltspflichten )
Mein Vater hat die Wohnung gemietet, aber ich wohne zurzeit drin.