Darf ich für einen Kollegen mit "gez." unterschreiben?
10 Antworten
Nein - sondern mit "im Auftrag" oder "in Vertretung". Gez. oder gezeichnet bedeutet auf einer Kopie, dass das Schriftstück im Original auch original unterschrieben wurde.
Ja klar, sie bedeuten ja das Gleiche.
Die Abkürzungen sind nicht identisch. In Vertretung darf nur der "offizielle" Vertreter - im allgemeinen nur EINE bestimmte Person - unterzeichnen. Im Auftrag dagegen "fast" Jedermann.
Natürlich sind die Abkürzungen nicht identisch, so war das ja auch nicht gemeint. Sie sind identisch mit der von mir ausgeschriebenen Form. Das was dahinter steckt, regelt eine Unterschriftsordnung des jeweiligen Unternehmens. Ich habe nur ganz allgemein die beiden Möglichkeiten aufgeschrieben.
So etwas ist in Firmen oder Behörden normalerweise in einer Unterschriftsordnung festgelegt. Im Zweifelsfall nicht !!!!
wenn dann i.A. mit seinem Einverständniss.
I.A. (im Auftrag) damit machst Du nichts verkehrt.
kommt glaube ich darauf an um welche Art von Schreiben es sich handelt. Wenn mündlicher Auftrag erteilt wurde, würde ich auch mit gez. unterschreiben
die Abkürzungen i.A. oder i.V. gehn auch