Die meisten unterschreiben mit lat. Buchstaben. Darf man auch mit Anderen unterschreiben?

3 Antworten

Hallo JohnJeff.

In Deutschland ist das mit der Unterschrift vom Bundesgerichtshof einmal bestimmt worden, was für Merkmale ein Unterschrift bereitzustellen hat:

„Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht.

Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.“

In wie Weit jetzt z.B. die Definition einer "üblichen Schrift" auszulegen ist, steht hierbei jedoch infrage.
Grundsätzlich gilt, dass dir deine Unterschrift eindeutig zu zuordnen sein sollte und so gegebenenfalls auch durch eine Schriftprobe von dir überprüft werden kann.

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Rechtliche_Aspekte
Zivilprozessordnung §440-441

Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen.

Viele Grüße

Xieteo

Hallo.

In Deutschland die übliche Schrift, Unterschrift muss nicht lesbar sein.

Fremde Schriften sind amtlich nicht zugelassen. (Für Buchhaltung Anträge)

Meine Soehne unterschreiben grundsaetzlich alles in thailaendischer Schrift. Auch die Unterschriften in ihren deutschen Reisepaessen sind in thailaendischer Schrift. Alles kein Problem.