Darf ich eine legal erworbene Musik-CD kopieren und an meinen besten Freund weitergeben?
7 Antworten
Natürlich darfst du Kopien ziehen und verschenken, wer sollte das kontrollieren.
Du darfst aber keine Kopien verkaufen.
Wenn Du sie kopieren kannst, dann ja. Der BGH hat festgestellt, dass bis zu 7 Kopien an enge Freunde und Verwandte weitergegeben werden können.
Allerdings ist es nicht legal zur Erstellung der Privatkopie einen Kopierschutz zu umgehen.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html hier findest Du mehr dazu. Da findest Du auch die entsprechenden Verweise auf Urteile.
Allerdings ist es nicht legal zur Erstellung der Privatkopie einen Kopierschutz zu umgehen.
Nope, das ist ein Mythos würde ich meinen. Wenn dieser umgangen werden muss, um Sicherheitskopien zu erstellen, dann darf dieser umgangen werden.
§95a UrhG ist da eigentlich eindeutig und macht auch für die Privatkopie keine Ausnahme.
Nein, das ist kein mythos...
https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Ob das Gesetz Sinn ergibt ist eine andere Frage, aber so ist es halt hier...
soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Hier nicht der Fall. Zugang und Nutzungsrecht besteht bereits. Das Umgehen erfolgt zur Vervielfältigung.
Der IT-Rechts-Prof meinte auch, dass das geht, wenn ich mich da richtig erinnere (kann aber auch sein, dass ich das falsch im Hirn habe). Die Untersagung oder verhinderung einer Sicherheitskopie ist aber unzulässig (sofern eine Sicherheitskopie erforderlich sein sollte, um die erworbenen Rechte am geschütztem Werk zu erhalten).
Siehe Kommentar zu KuarThePirat.
Hmpf, kann aber doch sein, dass ihr Recht habt. Ichs ehe gerade, dass sich seine Aussage wohl auf §69d UrhG bezog, was lediglich für Computerprogramme gilt.
Ja.
An einen Freund weitergeben zählt noch als Privatkopie. Das zählt als private Nutzung.
Natürlich in einem angemessenen Rahmen, man sagt so bis zu sieben Kopien sind angemessen.
An Freunde und Familie darfst du Kopien weitergeben, nur nicht an die Öffentlichkeit.
Sicherheitskopie ja, Weitergabe nein.
So grob zumindest. Genaueres siehe unter anderem § 53 UrhG.
Das stimmt so nicht.
Da wird die Verbreitung verboten. Aber an Freunde oder Familie weitergegeben ist keine Verbreitung im Sinne des Gesetzes. Verbreitung bedeutet es die Kopie einer großen Gruppe von Menschen verfügbar zu machen.
Ein oder zwei Kopien unentgeltlich an enge Freunde oder Familie weitergeben ist im Rahmen der Privatnutzung und Privatkopie.
Möglich, ja, ich hatte auch anderes im Kopf. Urheberrecht ist nicht so mein Fall, das ist komplett unintuitiv.
Jein, ist eine Grauzone. Du darfst bis zu sieben eigene Privatkopien anfertigen, hab ich mal irgendwo gelesen. Ob du die jetzt weitergibst oder nicht kann keiner nachprüfen. Eigentlich für den Eigenbedarf, aber, wo kein Richter, da kein Kläger. Überall herumerzählen würde ich es nicht, wenn du die CD für deinen besten Freund kopierst. Es ist also weder erlaubt, noch unerlaubt.
Kannst du das irgendwie hier hinterlegen als Beweis-Link?