Darf ich Bilder aus einer Wallpaper-App für meine Homepage verwenden?
Hi :) ich will demnächst eine eigene Homepage erstellen, und hab mich gefragt, ob ich dafür Bilder aus einer Wallpaper-App, die ich mir heruntergeladen habe, verwenden darf?? Ich weiß dass ich z.B. keine Bilder auf google verwenden darf, wegen Urheberrechtsverletzung, aber ist das bei einer Wallpaper-App anders?? Weil die habe ich ja legal erworben und ich darf die Bilder ja auch als Hintergrundbilder verwenden. Und ich würde die Bilder auch noch ein bisschen bearbeiten ;)
danke im voraus!! lg ;)
2 Antworten
Was soll an einer App anderes gelten als bei Google? - es gehört nicht dir im Sinne des Gesetzes, egal von wo oder wie es kommt!
Wenn man auf etwas Zugriff hat, dann erwirbt man immer nur ein einfaches Nutzungsrecht - ist nichts besonderes vereinbart, dann gilt - nur zu dem Zweck, zu dem das Werk erschienen ist. Es gehört also weder materiell noch gesetzlich dir in dem Fall - es bleibt Eigentum des Urhebers.
Hier wurde schon empfohlen, die Wallpaper zu bearbeiten - was an sich schon einer Erlaubnis bedarf - davon ist abzuraten wenn man keine Erfahrung im Unterschied zwischen § 23 UrhG und § 24 UrhG hat - für eine Freie Benutzung muss schon mehr getan sein als nur eine Änderung am Original.... die Kriterien dafür sind eng gesteckt und hoch angesetzt.
Hier wird früher oder später genannt werden - "wenn du die Quelle angibst" und / oder "wenn du es nicht verkaufst" wäre es erlaubt... absoluter Blödsinn! Aus der Angabe der Quelle - zu der man sowieso grundsätzlich verpflichtet ist - lassen sich keinesfalls irgendwelche Nutzungsrechte ableiten, auch nicht daraus, ob es eine private, wenn auch öffentliche oder kommerzielle Nutzung ist.
Ergo wäre deine frage
Darf ich Bilder aus einer Wallpaper-App für meine Homepage verwenden?
mit einem klaren Nein zu beantworten, wenn dir dafür nicht die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
grundsätzlich lass ich die finger davon, WENN dann veränder ich die so das sie zwar noch aussehen aber man die änderrungen auch sieht und somit ist es wieder was "neues"
zb das sunshine live baby hab ich dennasenring raus gemacht und den stecker unterhalb der lippe, hab dafür einen lippenring reingemacht :)
Eine Änderung reicht nicht um § 24 UrhG gerecht zu werden, da bedarf es schon wesentlich mehr...