Ist es jetzt legal Musik von Russische Seite zu Downloaden wenn der Seite auf einmal entsperrt wurde?
Hallo.
Also diese Russische Seite, da wo man fast alle Lieder Herunterladen kann wurde seit Oktoboer 2016 in Deutschland gesperrt und da stand auch das diese Seite in Deutschland nicht verfügbar ist. Da musste man mit Proxy benutzen, wenn man diese seite trodzem in Deutuschland zugreifen möchten.
Aber dann dieses Jahr so im Juli 2018 wurde diese Seite wieder entsperrt, und man kann wieder hier in Deutschland auf ne Russische Seite zugreifen und dort wieder Musik Herunterladen? Also was ist das? Ein illegale seite war 2 Jahre in Deutschland gesperrt und nach 2 Jahre kann man auf diese illegale seite wieder zugreifen? Ist diese seite jetzt in Deutschland legal geworden?
5 Antworten
Nein, die Seite, ist auch weiterhin nicht legal. Die wurde nur auf einen anderen server verschoben.
Du darfst dir nicht einfach so Urheberrechtsgeschützes Material runterladen, wenn der Urheber dem nicht zustimmt, ganz egal ob du auf die Internetseite zugreifen kannst oder nicht.
Nein, der freie Download von fremden Eigentum ist verboten, ganz einfach. Also außer der Künstler bietet es kostenlos an.
Aber es ist völlig unerheblich, ob eine Seite gesperrt ist oder nicht. Du darfst keine Musik illegal herunterladen.
Lade sie wenn überhaupt von YouTube herunter, oder wesentlich besser, kaufe sie.
Früher war es schon illegal- manchen ist es Sch.....- egal - aber strafbar war es früher und ist es jetzt auch.
Entscheidend ist, ob ein Werk "offensichtlich" illegal (also "raub"-)kopiert oder illegal ins Internet gestellt worden ist. Wenn das offensichtlich ist, ist die Herstellung einer Kopie davon nicht zulässig. Siehe UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:
"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]"
Wenn ein normal informierter Mensch nicht feststellen kann, dass dies offensichtlich ist, dann ist das Kopieren des Werkes (= Herstellen einer Vervielfältigung bzw. "Herunterladen") für private Zwecke "zulässig"!
Und wenn nicht, dann ist es zwar nicht zulässig, aber immer noch nicht strafbar!
Gruß aus Berlin, Gerd