Darf man Serien / Videos im Wartezimmer ausstrahlen?

5 Antworten

Ab wann das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine Öffentlichkeit annimmt, ergibt sich aus § 15:

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Bestimmt ist eine "Vorführung" eines "Filmwerks" (§ 19 UrhG Absatz 4) sicher nicht für den Postboten, der in ein Wartezimmer platzt und mitkucken kann. Sicher aber oder eher schon für Patienten, die neu sind, die man überhaupt nicht kennt, mit denen man noch weniger "durch persönliche Beziehungen verbunden ist" (§ 15 Abs. 5) als mit seinen Stamm-Patienten.

Bei Kneipen und bei Parties ist die Sache klarer geregelt in der Literatur: Wenn Hans Geburtstag feiert und nur seine Kumpels (und die ihre Kumpels) eingeladen hat, gilt die Sache als nicht öffentlich - aber schon, wenn bewusst die Tür offen bleibt, um Fremde anzulocken.

Wie man sehen kann, kann man gar nichts sehen, wenn man keine Urteile und keine Kommentare kennt zu "Parties" in Wartezimmern.

Nur bei "Sky" kenne ich da einen immer passenden Tarif, eben den, den die Sportbars nutzen für Fußball-Übertragungen.

Aber ich kann ja morgen mal fragen, wie es die Kneipen machen, die Sonntags immer einladen zum Public Viewing des Tatorts ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Das kommt drauf an was genau du zeigen möchtest. Es gibt z.B. extra Poduktionen für Brachen ( z.B. Einkaufsfernsehn) die man gegen Zahlung einer Gebühr nutzen kann. Zur Nutzung von Musikvideos muß man an die Gema eine Nutzungsgebühr zahlen. Bei Bildern zahlt man an eine Agentur oder direkt an den Fotografen eine Nutzungsgebühr usw.

Bei fast allen "Entertainment-" Filmen kommt entweder vor dem Film und/oder auf der Verpackung ein Hinweis, dass öffentliches Vorführen des Inhaltes nicht gestattet ist!

Ob Wartezimmerunterhaltung jetzt eine öffentliche oder private Vorführung darstellt, ist die Frage!

Das müsste doch Privat sein da nur Personen mit Termin erscheinen (Geschlossener Besucherkreis). Öffentlich ist ja dann eine Masse an Personen die ohne Einladung / Termin zu einer Veranstaltung kommen oder ? Sehe ich das Falsch ?

Onkel1887  04.06.2013, 23:08

das siehst du in der Tat falsch.

Da benötigt man wohl eine Genehmigung vom Rechteinhaber. Nicht umsonst findest du auf deinen Videos den Hinweis: Kein Verleih, öffentliche Vorführung oder Sendung.

dicksel67 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 21:14

Gibt es einen Dienst / Webseite / Agentur die das Rechtliche erledigt ? Also bei den man sich registriert und dann das Material ausstrahlen darf ?

Oder muss man jeden einzeln anschreiben ?

Oder z.B. sowas wie Maxdome für Gewerbliche Kunden mit Lizenz zum öffentlichen vorführen ?

Gruß

Markus

dicksel67 
Beitragsersteller
 04.06.2013, 21:14

Gibt es einen Dienst / Webseite / Agentur die das Rechtliche erledigt ? Also bei den man sich registriert und dann das Material ausstrahlen darf ?

Oder muss man jeden einzeln anschreiben ?

Oder z.B. sowas wie Maxdome für Gewerbliche Kunden mit Lizenz zum öffentlichen vorführen ?

Gruß

Markus