Darf ich ein fremdes Auto verkaufen?
Hallo zusammen, wir haben einen speziellen Fall. Bei uns auf dem Grundstück befindet sich ein fremdes Auto von einer "untergetauchten" Person, die sich nicht auffinden lässt. Dieses Auto nervt und gammelt vor sich hin. Jetzt zu meiner Frage,: würde ich mich strafbar machen, wenn ich dieses Auto verkaufen würde ? Das Auto steht seit über einem Jahr auf dem Grundstück und niemand holt es ab. Es handelt sich wohl um eine Person mit hohen Schulden die nicht gefunden werden will. Was kann ich tun?
Wieso steht das Auto auf deinem Grundstück? Wer hat das genehmigt ?
Niemand hat es genehmigt. Es wurde beim Auszug der Person aus der Wohnung, einfach da gelassen.
Bist Du im Besitz des Fahrzeugsbriefs/Zulassungsbescheinigung Teil II?
Nein, leider nicht.
7 Antworten
Du schreibst "dein Grundstück". In welcher rechtlichen Beziehung stehst du konkret zu diesem Grundstück? Bist du Eigentümer? Hast du den hier gegenständlichen Teil des Grundstücks gemietet?
Sofern du Berechtigter hinsichtlich des Grundstücks bist, dürftest du hinsichtlich des Abstellen des Fahrzeugs einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch haben (sei es aus § 858, oder aus § 1004 BGB). Hinsichtlich der Verwertung des Fahrzeugs zur Deckung der durch die Beseitigung entstehenden Kosten solltest du dich aber durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
Sofern der Vermieter einen Beseitigungsanspruch geltend macht, würde ich vorsichtig auch noch § 562 BGB in den Raum werfen. Aber auch hier wäre die Hinzuziehung eines Rechtsanwalt anzuraten, um das juristisch sauber abzuwickeln.
Nein, verkaufen darfst du es nicht.
In einem ähnlichen Fall haben wir einem reisenden Schrotthändler gesagt, dort stände noch ein HAufen Schrott, den er mitnehmen kann. 2 Tage später war er verschwunden, und wir hatten nix gesehen. Als der Besitzer 2 Jahre später wieder nach seinem Auto fragte, wusste niemand, wo es geblieben war.
Verkaufen darfst du es auf keinen Fall!
Es ist dein Grundstück?
Da es nicht dein Grundstück ist, kannst du nichts machen. Wenn es die Vermieter so billigen, ist das nicht deine Sache.
Solange es dem Besitzer gehört kann man selbst nichts machen. Ordnungsamt benachrichtigen und die das regeln lassen. Die haben mehr Befugnisse.
Das OA wird auf privaten Grundstücken nicht tätig werden, solange keine unmittelbare Gefahr von den Fahrzeug ausgeht. Und auch dann werden sie erst mal den Grundstückseigentümer zum Handeln auffordern.
Verkaufen darfst du es nicht, da du nicht der Eigentümer bist. Am schlausten wäre es gewesen, du hättest die Karre direkt abschleppen lassen. Nach über einem Jahr wird das schwierig.
Es ist das Grundstück des Vermieters aber die machen nicht wirklich was dagegen. Sie sagen zwar sie machen was, das glaube ich aber nicht. Könnte ich das Auto abschleppen lassen oder müssen das die Vermieter machen ?