Darf ich die sachen rausstellen?

7 Antworten

Nach deinen Aussagen besteht ein mündlicher Mietvertrag, der nicht schriftlich, und damit unwirksam, gekündigt wurde mit dem Ergebnis, der Mietvertrag besteht immer noch. Daher darfst du an den Einrichtungsgegenständen im Zimmer des Untermieters nichts verändern, du darfst das Zimmer also auch nicht betreten.

Lösung: Den mündlichen Mietvertrag schriftlich und einvernehmlich auflösen und dabei die Auszugsfrist vereinbaren, einer vermieterseitigen fristlosen Kündigung fehlt die wirksame Begründung.

Ein neuer Mieter wäre keine Begründung.

Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Nein du darfst seine Sachen nicht rausstellen Strenggenommen darfst du das Zimmer nicht einmal betreten

Existiert, so rein rechltich gesehen, ein Nachweis über die dort angeblich evtl. noch vorhandenen Dinge Dritter?

er müsste diesen monat schon aussziehen was er eigt auch getan hat
AalFred2  09.01.2018, 14:52

Was spielt das für eine Rolle?

AalFred2  10.01.2018, 11:08
@schelm1

Schadensersatz ist Schadensersatz.

schelm1  10.01.2018, 17:04
@AalFred2

Wo kein Eigentumsnachweis vorliegt, gibt es auch kein Eigentum!

AalFred2  11.01.2018, 08:03
@schelm1

Wo Schelm1 Blödsinn erzählt, erzählt er Blödsinn. Hier liefert er ein perfektes Beispiel.

nein, darf man nicht, du kannst ihn schriftlich aufordern binnen einer Frist seine Sachen abzuholen, tut er dass nicht, kannst du sie wegbringen oder vom Sperrmüll abholen lassen, die Rechnung musst du bezahlen und theoretisch von deinem ehem. Untermieter zurückverlangen, wenn er aber so ein Agbestürzer ist, wirst du kein Geld von ihm sehen

AalFred2  09.01.2018, 14:52

Natürlich darf er die Sachen nicht wegwerfen.

Rechtlich gesehen hast du kein Recht Eigentum von anderen Menschen einfach nach draußen zu stellen. Damit nimmst du vorsätzlich in kauf, das das Eigentum eines anderen beschädigt wird.

Wie dein weiteres Vorgehen aber am besten ist,kann ich dir leider nicht sagen und bin auch weitere Antworten gespannt.