Darf ich die Dienstausweise von Polizeibeamten kopieren, wenn sie eine ...

9 Antworten

Eigentlich darfst Du GAR nix. Der einzige Anspruch den Du hast ist, sicherzustellen, daß Du tatsächlich die Polizei vor Dir hast. Dafür reicht es aber aus, wenn ein Polizist in Uniform erscheint oder Dir EINER seinen Dienstausweis zeigt. Wenn Du mit irgendwas nicht einverstanden bist, was die Polizei tut, kannst Du Dich dagegen hinterher mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen. Und dann erfährst Du ggf. aus dem Einsatzbericht, wer alles beteiligt war.

RainerB76  28.12.2010, 19:43

Eigentlich darf man mehr als Du es so rüberbringst. Ich brauche keine Angaben zu machen, außer Angaben zur Person, ich brauche nichts zu unterschreiben. Ich darf mich während der Hausdurchsuchung frei bewegen und muß mich nicht irgendwo hinsetzen oder zurückhalten.Ich darf sicherstellen, daß Polizisten etwaige Beweismittel nur sichten und nicht lesen oder prüfen,u.s.w....

skyfly71  28.12.2010, 19:49
@RainerB76

Nein, frei bewegen darf man sich während der Durchsuchung gerade NICHT. Man muß sehr wohl den Anweisungen der Beamten Folge leisten, wenn man nicht riskieren will, vorläufig festgenommen zu werden. Allerdings muß man natürlich nicht mitwirken. Man muß nix sagen und auch nix unterschreiben. Nur seine Personalien muß man auf Aufforderung preisgeben.

RainerB76  28.12.2010, 19:53
@skyfly71

Ich durfte mich frei bewegen, solange ich halt nicht im Weg stand und ständig jemand sagen musste:" Tschuldigung darf ich mal?" Das einzige was ich nicht durfte war telefonieren. Und zwar aus dem Grund, weil zeitgleich bei jemandem Anderen wegen der selben Ermittlung auch eine Hausdurchsuchung stattfand.

skyfly71  28.12.2010, 19:55
@RainerB76

Dann wirds wohl ne übersichtliche, kleine Wohnung gewesen sein oder der Grund der Hausdurchsuchung eben einer, der nicht befürchten lassen mußte, daß kurzfristig noch Beweismittel verändert oder beseitigt werden können.

user2492 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 19:56
@RainerB76

Puh, ich würde meinen Anwalt anrufen wollen.

RainerB76  28.12.2010, 20:00
@skyfly71

Es ging um den Anderen, der hatte Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung und Scheckbetrug. Zeitgleich bei mir Hausdurchsuchung weil vermutet wurde, daß bei mir evtl. Geschäftsunterlagen oder Kontoauszüge gelagert wurden, bzw. "bei mir verschwunden waren." Die Wohnuing ist nicht mal so klein, habe ein Stockwerk eines Mehrfamilienhauses, ca. 180 m².

PepsiMaster  28.12.2010, 20:10
@user2492

das ist auch problemlos möglich. Die Verbindung wird dann (nach Überprüfung der Rufnummer) von einem der anwesenden Polizeibeamten hergestellt.

user2492 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 20:57
@PepsiMaster

Überprüfen dürfen die bei einer Hausdurchsuchung die Rufnummern nicht, wenn ich meine Oma anrufe, oder andere... Ich könnte ja solange rausgehen und draußen telefonieren, dann störe ich nicht bei der Durchsuchung. Oder falls ich zur Arbeit muß, geh ich doch dorthin. Egal, auch der Weg zum Bäcker darf mir nicht untersagt werden, bis dahin könnte ich für alle eine Kanne Kaffee kochen.

PepsiMaster  28.12.2010, 21:12
@user2492

Da kennst Du aber das HSOG (für Hessen bzw. die entsprechenden Polizeigesetze der anderen Bundesländer) und die StPO schlecht ..

Wenn es für den Erfolg einer solchen richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme notwendig ist, kann das Telefonieren untersagt werden, z.B. wenn dadurch andere von solchen Maßnahmen betroffene Personen gewarnt werden könnten.

Es kann auch zulässig sein, anwesende Personen vorübergehend festzuhalten. Ob man zur Arbeit, zum Bäcker oder sonst wohin muss, ist dann zweitrangig.

Solche Maßnahmen ordnet ein Richter ja nichte infach so an und sie werden von der Polizei nicht aus Langeweile durchführt, sondern nur wenn der begründete Verdacht entsprechender Straftaten im Raum steht...

user2492 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 21:15
@PepsiMaster

Joo, da steht aber Hausdurchsuchung und Nebengelasse. Wenn es der Richter nicht alles aufschreibt mach ich was ich will.

PepsiMaster  28.12.2010, 21:19
@user2492

Sofern es notwendig ist, werden die Polizeibeamten schon darauf hinweisen .. und notfalls das Telefonieren unterbinden..

Widerhaken  20.11.2014, 19:11
@RainerB76

Telefonieren darfst Du, allerdings nicht bei einem Mitgeschädigten. Deinen Anwalt anrufen darfst Du allemal oder einen Zeugen (oder sonstiger Hilfe) ...

Ich stelle aber hier fest, daß wir mittlerweile am Thema vorbeireden. Hier gehts ums Kopieren ...

Ich frage mich nur, was ich mit einer Kopie vom Dienstausweis der Polizei will ...?

Abgesehen davon, daß das nicht zulässig ist (und das mit Recht !).

user2492 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 19:39

Wie bitte, ich könnte der Hausdurchsuchung wiedersprechen.

Außerdem will ich von jeden einzelnen Wissen wer er ist.

Haben die bei der Hausdurchsuchungen nicht die Pflicht einen Zeugen mitzubringen? Der muß sich mir extra zu erkennen geben.

skyfly71  28.12.2010, 19:45
@user2492

Ein Zeuge ist nur dann erforderlich, wenn die Durchsuchung nicht im Beisein des Bewohners stattfindet. Daß Du wissen willst, wer die Menschen genau sind, ist gut und schön - einen Anspruch darauf hast Du trotzdem nicht.

Und ja, Du kannst der Durchsuchung widersprechen. Das führt dann dazu, daß die beschlagnahmten Gegenstände zunächst in ein versiegeltes Behältnis kommen. Und erst, wenn ein Richter der Durchsuchung zugestimmt hat, wird das Behältnis dann geöffnet. Andernfalls wird es Dir zurück gegeben.

PepsiMaster  28.12.2010, 19:55
@user2492

@BraunerBaer123

wofür sollte es denn notwendig sein, den Namen jedes anwesenden Beamten zu wissen?? Neugier alleine reicht nicht...

Ein Widerspruch gegen die Durchsuchung hat damit nicht viel zu tun.

Gem. §105 Abs. 2 StPO sollen zwar Zeugen anwesend sein (sofern kein Richter oder Staatsanwalt anwesend ist), darauf kann aber auch verzichtet werden, was in bestimmten Situationen auch notwendig ist.

user2492 
Beitragsersteller
 28.12.2010, 20:12
@PepsiMaster

Eben, ich will es wissen ob ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, dabei sind. Ich weis es, die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

Danke für Deinen Hinweis zur StPO.

PepsiMaster  28.12.2010, 20:32
@user2492

und wie willst Du das rausfinden, ob unter den anwesenden Personen tatsächlich Zeugen sind?!

Die Polizeibeamten haben Dienstausweise bzw. sind uniformiert ... die Zeugen haben soetwas nicht... Du musst Dich also auf die Aussagen der anwesenden Personen verlassen...

Widerhaken  20.11.2014, 19:19
@skyfly71

Bei einer HD (mit Beschluß !) hast Du KEINE Chance - Sie wird gemacht, ob Du widersprichst oder nicht. Auf Zeugen kann man verzichten, da sie eh unnütz sind ...

Hab das alles hinter mir ... Selbst ein Anwalt steht nur im Wege und kostet unnötig Geld. Es kommt immer darauf an, WARUM die Polizei eine HD machen will ...

Was soll der Unsinn?

Wo sind bitte Deine Manieren geblieben?

Mach gefälligst Kaffee, wenn die kommen, das ist ja wohl das Mindeste der Gastfreundschaft.

Ich glaube kaum, dass sie ihn Dir überlassen, d.h. in die Finger geben, schon gar nicht zum Kopieren. Du darfst nur mal kurz darauf schauen, mehr nicht.

Wenn du einen Kopierer zu Hause hast..kannst du es ja mal versuchen, aber hast du einen Zuhause? aber wahrscheinlich schon, wenn du damit rechnest das sie kommen...

dazu hast Du keine Berechtigung.Kannst Dir nur ihre Daten aufschreiben.