Darf Ich beim Deutschen PKW TÜV im EU Ausland machen?
Hallo. Ist das Möglich und auch gültig? Ich habe das neulich nicht ganz verstanden. Ich sah neulich TV Sendung, wo so was behauptet wurde. Im Internet fand ich leider nichts Konkretes. Danke.
3 Antworten
Ja wenn du folgendes nachweisen kannst:
Das das Auto bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und das Auto danach ständig im Ausland war.
Bei Wiedereinreise nach Deutschland muss es aber neu beim TÜV zur HU vorgestellt werden.
Kurzum: Möglich ja, bringt dir aber absolut nichts, sofern du nicht tatsächlich im Ausland lebst.
Es geht bei dieser Regelung einzig darum, dass ein Deutscher dessen HU während eines längeren Auslandsaufenthalts abläuft, nicht dazu genötigt werden muss nach Deutschland zu fahren um die HU machen zu lassen.
Nein, eine Untersuchung nach §29 StVZO darf nur ein Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (DEKRA / TÜV / GTÜ / KÜS ... ) oder eine amtl. anerkannter Sachverständiger / Prüfer einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (DERKA / TÜV) in Deutschland durchführen.
Eine Prüfung im Ausland ist weder durch eine ausländische Prüforganisation noch durch eine deutsche Prüforganisation möglich, da die Prüfung in Deutschland stattfinden muß.
Die Vorführpflicht gilt auch nur für Fahrzeuge, die sich im GEltungsbereich der StVZO befinden. Wenn das Auto im Ausland ist, spielt es keine Rolle, ob die HU abgelaufen ist, oder nicht, denn dort gilt die StVZO nicht, es ist eine deutsche Verordnung die auch nur in Deutschland gilt.
Demnach kann auch eine ausländische Behörde kein Verwarn- oder Bussgeld wegen einer abgelaufenen Plakette verhängen, denn der Verstoß betrifft eine deutsche Vorschrift und keine ausländische.
Verstöße gegen deutsche Vorschriften können auch nur durch deutsche Behörden geahndet werden.
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Das Auto unterliegt im Ausland keiner Vorführpflicht gem, §29 StVZO, diese ruht solange, bis das Fahrzeug zurück kommt, dann muß an der erst möglichen Prüfstelle die HU nachgeholt werden.
Kommt man auf dem Weg von der Grenze zur Prüfstelle in eine Kontrolle, so gilt die HU als nicht überzogen, da die Prüfpflicht geruht hat. (Nachweis des auslandsaufenthaltes ist erforderlich).
Du brauchst das Fahrzeug im Ausland nicht überprüfen zu lassen, es unterliegt nicht den Vorschriften des Gastlandes. Da es in Deutschland zugelassen ist, gelten dafür auch die deutschen Zulassungsvorschriften.
Unabhängig davon kann eine ausländische Behörde auf Ihrem Hoheitsgebiet allerdings Verstöße ahnden, wenn von Deinem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht, wenn also der technische Zustand verkehrsgefährdend ist.
Wenn Du also Dein Fahrzeug länger in deinem Gastland fahren willst, z.B. der Zweitwagen im Ferienhaus in Spanien, erleichterst Du Dir Deine Kontrollen durch Policia oder Guardia Civil dadurch, daß du freiwillig eine spanischen Untersuchungsbericht hast. Damit kannst Du nachweisen, dass Dein afhrzeug technisch OK ist, er wird in Deutschland aber nicht als HU-Bericht anerkannt.
Ich habe selbst einen bulgarischen Spediteur in der Kundschaft, der hier regelmäßig eine Untersuchung im Umfang einer HU machen läßt, um bei den Polizeikontrollen den technischen zustand seines Fahrzeuges nachzuweisen, was ihm den Zetaufwand bei den Kontrollen erheblich erleichtert.
und wie ist das mit der versicherung, wenn im ausland der deutsche tüv abgelaufen ist und man einen unfall hatte- ist das auto dann noch versichert?
So stimmt das aber nicht. Auch im Ausland werden die Fahrzeuge Geprüft. Sogar in der Türkei. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CVturk
das würde jetzt noch fehlen, das Autos mit TÜV (idealerweise aus dem europäischen Osten) unsere Strassen unsicher machen!
So was das also gemeint. Danke.