Darf ich bei einem Kleingewerbe Leute beschäftigen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ja . kannst du. mußt halt nur die leute anmelden

Hallo,

wie die anderen schon teilweise geschrieben haben, wirst Du wohl Minijobber anstellen.

Allerdings solltest Du neben den Sozialabgaben (minijobzentrale.de) bedenken, dass Du auch in die gesetzliche Unfallversicherung für Deine Mitarbeiter einzahlen MUSST, damit diese im Falle eines Betriebsunfalls oder Wegeunfalls versichert sind.

Auf der Basis Deiner Tätigkeit muss ich Dich auch darauf hinweisen, dass es sein kann, dass Du zudem Pflichtmitglied in der Künstlersozialkassen sein könntest. Wenn Du diese Tätigkeit hauptberuflich ausführst und Du künstlerisch tätig bist, solltest Du da mal Kontakt aufnehmen (www.kuenstlersozialkasse.de) Vorteil ist, Du zahlst nur noch die Hälte der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Nachteil ist, Du musst in die Rentenversicherung zahlen und Deine Kunden müssen eine Künstlersozialabgabe zahlen.

Weitere Infos dazu beantworte ich gerne. Wichtig ist nur zu wissen, wenn Du künstlerisch oder publizistisch tätig bist, dann ist das eine Pflicht!

Noch eine Sache, wenn Du viel mit Kunden zu tun hat (wie es ausschaut), dann rate ich Dir dringend eine Betriebshaftpflichtversicheurng abzuschließen, falls mal etwas passiert (z. B. beim Kinderschminken) da Du die Sachen gewerblich machst, zahlt das Deine Privathaftpflicht nicht. Betriebshaftpflicht gibt es so ab 99,- Euro.

Viele Grüße

Andreas

Google mal:
Minijobzentrale, Knappschaft Bahn See, Essen

Wenn Du Leute einstellst und bezahlst wirst Du möglicherweise nicht mehr für die Kleinunternehmer-Regelung in Frage kommen, da Du dann ja wahrscheinlich mehr als 17.5oo €/Jahr verdienen wirst. Dann wird Umsatzsteuer etc. fällig.

LG

Simonest 
Beitragsersteller
 18.08.2010, 23:05

nein, über die Grenze bin i leider noch nicht ;-) Weist du wie es dann ist, also wenn ich noch nicht drüber bin?

icke01  18.08.2010, 23:08
@Simonest

Das macht für die Beschäftigung von Minijobbern keinen Unterschied.

Absolut ^^^