Darf ich bei einem Kleingewerbe Leute beschäftigen?
Ich habe ein Kleingewerbe bei dem ich Kinderschminken, Body-& Facepainting, Leinwandmalerei, Wandmalerei, Bellypainting und Kinderbetreuung auf Hochzeiten anbiete. Mittlerweile läuft es so gut, dass ich ab und zu doch jemand brauchen könnte, der mir z.B. hilft auf Hochzeiten Kinder zu betreuen. An Leuten würde es auch nicht scheitern. Doch wisst ihr wie das mit der Versicherung oder mit dem Anmelden ist? Das wäre höchstens mal alle paar Wochen und dann für ein paar Stunden. Wäre auch immer relativ spontan und nicht immer der gleiche.
Um Antworten wäre ich euch echt dankbar. Vielleicht wisst ihr auch wo ich mich informieren kann
lg simone
5 Antworten
ja . kannst du. mußt halt nur die leute anmelden
Du musst pauschal Lohnsteuer und Sozialabgaben leisten.
Maximal sind das etwa 30%, die vom Arbeitgeber allein zu tragen sind.
Hallo,
wie die anderen schon teilweise geschrieben haben, wirst Du wohl Minijobber anstellen.
Allerdings solltest Du neben den Sozialabgaben (minijobzentrale.de) bedenken, dass Du auch in die gesetzliche Unfallversicherung für Deine Mitarbeiter einzahlen MUSST, damit diese im Falle eines Betriebsunfalls oder Wegeunfalls versichert sind.
Auf der Basis Deiner Tätigkeit muss ich Dich auch darauf hinweisen, dass es sein kann, dass Du zudem Pflichtmitglied in der Künstlersozialkassen sein könntest. Wenn Du diese Tätigkeit hauptberuflich ausführst und Du künstlerisch tätig bist, solltest Du da mal Kontakt aufnehmen (www.kuenstlersozialkasse.de) Vorteil ist, Du zahlst nur noch die Hälte der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Nachteil ist, Du musst in die Rentenversicherung zahlen und Deine Kunden müssen eine Künstlersozialabgabe zahlen.
Weitere Infos dazu beantworte ich gerne. Wichtig ist nur zu wissen, wenn Du künstlerisch oder publizistisch tätig bist, dann ist das eine Pflicht!
Noch eine Sache, wenn Du viel mit Kunden zu tun hat (wie es ausschaut), dann rate ich Dir dringend eine Betriebshaftpflichtversicheurng abzuschließen, falls mal etwas passiert (z. B. beim Kinderschminken) da Du die Sachen gewerblich machst, zahlt das Deine Privathaftpflicht nicht. Betriebshaftpflicht gibt es so ab 99,- Euro.
Viele Grüße
Andreas
Google mal:
Minijobzentrale, Knappschaft Bahn See, Essen
Wenn Du Leute einstellst und bezahlst wirst Du möglicherweise nicht mehr für die Kleinunternehmer-Regelung in Frage kommen, da Du dann ja wahrscheinlich mehr als 17.5oo €/Jahr verdienen wirst. Dann wird Umsatzsteuer etc. fällig.
LG
nein, über die Grenze bin i leider noch nicht ;-) Weist du wie es dann ist, also wenn ich noch nicht drüber bin?
Das macht für die Beschäftigung von Minijobbern keinen Unterschied.
Absolut ^^^
weist du, ob dies Kostenpflichtig ist? bzw wie die Kosten wenn dann so in etwa liegen?