Darf ich an einem Hauptbahnhof an den Sanifair Schranken vorbei "gehen" ohne zu bezahlen?
3 Antworten
§ 265 a StGB (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein
Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer
Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist.
Ist also ein Straftat, wobei bereits der Versuch strafbar ist.
klar, Du darfst ja auch am Kino vorbeigehen, ohne zu bezahlen. Du darfst sogar an einem Zug vorbeigehen, ohne zu bezahlen - es sei denn, Du steigst ein.
Ergo: wenn Du an den Schranken vorbeigehst, passiert nix. Quetschst Du Dich an den Schranken vorbei oder springst Du drüber, wäre dies eine "Leistungserschleichung".
Nein aber kommt man da so einfach vorbei? Bei uns müsste man Rüberspringen
naja so schlimm ist es ja auch nicht, die 50cent sind ja auch ein Gutschein. Eigentlich ne clevere Idee, man hält Gesindel fern und das Geld bleibt dank Gutschein im Unternehmen
Deshalb ist das "gehen" in Anführungszeichen. Bei uns muss man auch drüber springen/klettern