darf ich als mutter den inhalt einer schülerakte kopieren?
Hallo,ich bräuchte euren rat.Ich hatte heute einsicht die schülerakte von meinem Sohn.Was da drin stand konnte ich nicht fassen,ich wollte die seite kopieren,doch die gute frau aus dem vorzimmer meinte das ich das nicht darf und der schulleiter das auch nicht möchte! Habe ich kein recht die seiten zukopieren????
7 Antworten
In Hessen dürftest Du kopieren:
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) erlaubt mehreren Personengruppen, Schülerakten einschließlich der Prüfungsunterlagen einzusehen. Dazu berechtigt sind Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler und diese Schülerinnen und Schüler selbst, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, volljährige Schülerinnen und Schüler und auch deren Eltern, sofern ihre Kinder ihnen eine entsprechende Vollmacht erteilen. Auch andere Personen, die über eine solche Vollmacht von einem Berechtigten verfügen, können Einsicht nehmen. Dies gilt jedoch nur für die Akten der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers. Sind hier auch Daten Dritter sichtbar, die nicht kurzfristig entfernt werden können, kann nur eine mündliche Auskunft erteilt werden.
Wer eine Schulakte einsieht, ist auch berechtigt, von den enthaltenen Informationen Kopien oder Auszüge anzufertigen. Sie oder er wird die ganze Zeit von einem Schulleitungsmitglied oder einer von der Schulleitung beauftragten Person begleitet. Jede Einsichtnahme wird zusätzlich schriftlich vermerkt.
Info: Die Einsicht in die Schülerakte wird durch § 72, Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik Schulrecht.
Gibts:
§ 120Schutz der Daten von Schülerinnenund Schülern und Eltern
(7) Nur Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen zu nehmen und Auskunft über die sie betreffenden Daten und die Stellen zu erhalten, an die Daten übermittelt worden sind. Das Recht auf Einsichtnahme umfasst auch das Recht zur Anfertigung oder Aushändigung von Kopien; die Erstattung von Auslagen kann verlangt werden. Dieses Recht ist ausgeschlossen, soweit dadurch berechtigte Geheimhaltungsinteressen Dritter beeinträchtigt würden; in diesen Fällen ist eine Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erteilen. Zwischenbewertungen des Lernverhaltens in der Schule sowie persönliche Aufzeichnungen der Lehrkräfte über Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sind von dem Recht auf Einsichtnahme und Auskunft ausgenommen
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Quelle:
http://www.hessen.de/irj/HKMInternet?rid=HKM15/HKM_Internet/sub/3ce/3ce308d0-5024-a611-f3ef-ef91921321b2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm
Die Schule darf Dir eine Kopie der Schülerakte nicht verweigern. Allerdings darf die Akte selbst die Schule nicht verlassen, so dass die Schule selbst eine Kopie anfertigen müsste.
Beschwere Dich beim zuständigen Schulrat.
Es ist wirlich verboten schülerakte zu Kopieren. Ees ist Strafbar wenn sie das machen. der Schulleiter könnte sie anzeigen. aber zur alternativ dürfen sie ein paar Zeile aus dem schülerakte auf ihren Papier abschreiben. Des hat mein Mutter auch damals gemacht. Ich war auch kein braver Junge. Aber des war schon so vor 10 Jahren und ich weiss net ob heute sowas machen darf. Sie wissen jedes Jahr ändert sich die gesetze.
Gruß
Ein Recht auf Einsicht auf jeden Fall, aber ob man das einfach kopieren darf bin ich mir nicht sicher. Wozu brauchst du es denn ? Um rechtlich dagegen vorzugehen? Da holt sich dann der Anwalt ne Kopie.
eigentlich nicht, es ist schon kulant das du sie einlesen durftest...das is auch nicht selbstverständlich...
Das Recht auf Einsicht hat sie definitiv. Niemand darf Protokoll führen ohne das man weiß was drin steht.Die Zeiten hatten wir mal, ist aber 20 Jahre her.
bei uns war das eben anders an der schule unde ich bin noch keine 20 jahre raus
gilt das auch für NRW,ich bin die Mutter mein Sohn ist 8 jahre alt.