Darf ich als Mieter einen Elektriker beauftragen der einen Verteilerkasten im Nebengebäude mit dem Hauptsicherungskasten verbindet?

10 Antworten

Wenn das Kabel schon verlegt worden ist, spricht alles dafür, dass dein Auftrag an den Elektriker im Sinne des Vermieters ist - abgesehen von seiner erfolgten Zusage. Du wirst also keine Schwierigkeiten bekommen - außer dem Begleichen der fälligen Rechnung.

Das ist problematisch.

Zum Einen darfst du nicht eigenmächtig die Elektrik verändern lassen. Dazu bist du nicht berechtigt.

Zum Anderen würdest du wohl auf der Rechnung sitzen bleiben.

Es stellt sich auch hier die Frage, inwieweit der Vermieter überhaupt zur Durchführung dieser Arbeiten verpflichtet ist.

Ohne schriftliche Genehmigung des VM darfst Du garnix.

sofern du selbst zahlen möchtest, sehe ich hier kein nennenswertes problem.... als mieter hast du die pflicht, schäden vom gebäude fern zu halten. da aber alles was richtig schaden anrichtet, also das legen des erdkabels etc. schon erledigt ist, spricht aus meiner warte hier nichts dagegen, einen elektriker freier wahl selbst zu beauftragen, der die anlage fertig stellt.

du solltest nur den momentanen ausbaustand sauber dokumentieren, falls es bei einem späteren auszug zum streit über die vergütung bzw. den Rückbau kommen sollte...

wenn du schon schreibst, dass du für die unkosten aufkommen möchtest, dann sehe ich darin auch kein nennenswertes problem. nur eben die frage, was zum Auszug passiert. wenn dein vermieter HALBWEGS vernünftig ist, wird er dir zum  Auszug einen abschlag zahlen. schlimmstenfalls fordert er einen rückbau... aber darüber würde ich mir jetzt mal keine gedanken machen.

lg, Anna

Was jetzt? Dein Mieter hat dir zugesagt, und jetzt willst du wissen, ob du als Mieter............ Das verstehe wer will.

Schingel 
Beitragsersteller
 21.02.2017, 12:23

vermieter hat zugesagt