Ebay Vorbestellungen verkaufen, was sagt das gesetz?
Wollte mir das Recken Set kaufen von Zelda BOTW, nur ist es bei Amazon ausverkauft und bei Ebay steht es für 90-über 100€ drinnen obwohl es das für 49,99€ gab. Meines wissens nach, machen sich die Private eBay Verkäufer doch Strafbar, da hier offensichtlich gewinn gemacht wird. Die schreiben das ja auch schön immer dabei "Ich habe das versehentlich 10x bestellt und kann es nicht mehr stonieren"
Meines wissens nach muss man solche Gewinne der Bundesbank melden, da das melde pflichtig ist, tun die aber mit sicherheit nicht.. außerdem habe ich mal gelesen das man nur Artikel mit gewinn verkaufen darf wenn man schon länger im Besitzt dieser ist.
Macht es sinn mal rechtlich gegen die vor zu gehen, weil mich nervt es einfach nur, egal was ich mir mal kaufen will ist dann ausverkauft und wird für wucher Preise auf ebay gehandelt. O.K wäre es noch wenn die sich eins kaufen, und dann einfach ihres Verkaufen.. aber die bestellen das 10x vor, und hindern damit andere leute das zu kaufen und wenn die keinen erfolg haben, schicken die das am ende alles wieder zurück.
4 Antworten
Keiner hindert Dich daran das zuständige Finanzamt einzuschalten. Allerdings muss in dieser Information an das Finanzamt schon Ross und Reiter d.h. Dein Name und Absender genannt werden. Sonst kommt eine solche Mitteilung in die große Rundablage als anonyme Verleumdung.
Du scheinst mir sauer zu sein, dass Du selber nichts bekommen hast,
schon gar nicht mehrfach und jetzt keinen Gewinn machen kannst.
Ich selbst möchte gar keinen Gewinn machen.
Ich habe es nicht nötig, wenn ich etwas brauche, kauf ich es mir und gut ist. Ja ich hätte gerne den Artikel gehabt, aber für mich selbst und nicht um damit Profit zu erzielen. Wie gesagt, das habe ich nicht nötig.
Ich finde es nunmal unverschämt, einerseits beschweren solche leute sich noch über den Staat weil sie soviel Steuern zahlen müssen und andererseits sind diese Leute selbst kein bisschen besser, und wollen auch nur das Geld von anderen aus der Tasche ziehen.
Danke für deine Antwort.
Gegen dieses Angebot ist nichts einzuwenden, denn der Verkäufer gibt im Angebot die Begründung: "Ich verkaufe mein vorbestelltes neues amiibo Breath of the Wild Recken Set, da ich es zur Sicherheit zweimal
vorbestellt hatte und nun nicht mehr stornieren kann." Es ist kein Käufer gezwungen, zu diesem Preis zu kaufen.
Gut, nur die Sache das man nicht stonieren kann, ist unglaubwürdig.
Sie und ich wissen ja, das das nicht Stimmt, da man rechtlich gesehen immer stonrnieren kann, auch könnte er es wenn er es erhält zurück schicken wegen den 1 Monat rückgabe recht.
Aber gut, wenn man gesetzlich da nichts machen kann.. Aber ich weiss wenn ich das machen würde, steht die polizei vor meiner tür.
Meines wissens nach muss man solche Gewinne der Bundesbank melden
Was interessiert das die Bundesbank?
Aber Du kannst diese Verkäufer gerne beim Finanzamt anschwärzen (Bundesbank geht natürlich theoretisch auch).
Wie stelle ich das am besten an, gibt es dafür eine Online Seite beim finanzamt?
Die Bundesbank habe ich deswegen im kopf "
AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK (0800) 1234-111"
Weil das bei manche überweisungen steht.
Das betrifft Deine Auslandseinnahmen.
Ich weiß ja nicht, wo du dein "Wissen" her hast, aber das ist allergrößter Blödsinn.
Weder ist es für Privatverkäufer verboten, Gewinn zu machen, NOCH muss man das an die Bundesbank melden. DIE hat nicht das ALLERGERINGSTE damit zu tun, und die juckt es überhaupt nicht, für wie viel mehr du etwas privat verkaufst.
Und man muss die auch nicht "länger im Besitz haben".
Und da hier keine Straftat oder sonstiges vor liegt, kannst du auch nicht dagegen "vor gehen".
Solltest du nachweisen können, das der Verkäufer TATSÄCHLICH gewerblich handelt, also größer Mengen verkauft, kannstdu dasEbay melden. Oder ans Finanzamt, allerdings solltest du hier SEHRT sicher sein, sonst fängst du dir eine Anzeige des Verkaäufers ein wegen Übler Nachrede oder Ähnlichem.
Aber
auch private Händler müssen an das Finanzamt denken. Haben sie die
verkauften Gegenstände extra für den Wiederverkauf erworben, stuft das
Finanzamt den Verkauf als gewerbsmäßig ein und verlangt Steuern. Auch
wer vor Weihnachten eine Spielkonsole kauft, um sie mit Gewinn zu den
Festtagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in
der Anlage „SO“ für sonstige Einkünfte als privates
Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei muss er den Gewinn sowie Preis und
Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen.
1: ist das bei einem Spiel unerheblich
2. Woher will der Frager wissen, dass der Verkäufer das NICHT macht?
Er stellt hier einfach eine ganze Latte von unbewiesenen Behauptungen auf, nur weil er es verpennt hat, das Spiel selbst rechtzeitig zum regulären Preis zu kaufen,
Dann kann ich also das nächste mal bei Amazon, etwas vorbestellen, wo ich weiss das geht gut weg und ist limitiert, 20x vorbestellen, und es dann für das doppelte bei eBay stellen ohne das ich bestraft werde?
Das wäre traurig..
Ich gehe absolut davon aus, das die das nicht eintragen. Dann kommt noch hinzu, kann man als Privat verkäufer überhaupt eine vorbestellung verkaufen? Der kann ja gar nicht garantieren für diesen Artikel, was wenn amazon liefer schwierigkeiten hat?
Er besitzt das ja noch gar nicht.
Kann ich auch das Samsung S24 verkaufen?
Das gibt es zwar noch
nicht, erst in 16 Jahren, aber mit sicherheit lassen sich da auch käufer finden die das für einen günstigen Preis dann "vorbestellen" wenn es in der Zukunft wie andere Smartphones 1000€ kostet, kann ich ja locker 200€ dafür bekommen.
In den 16 Jahren bzw schon in wenige Jahren
habe ich soviel geld gescheffelt, das ich mich einfach im Ausland
absetze, und zum release termin nicht mehr liefere.
Im endeffekt
ist das ja nichts anderes als das was andere Privatverkäufer auf eBay machen, ich kann weder bei einer Vorbestellung Garantieren zu liefern und dann auch nicht garantieren ob Samsung noch das 16. Smartphone rausbringt.
Die vermuten ja auch die vorbestellung zu bekommen.
Ich weiss der vergleich ist absurd, aber wie gesagt, das selbe.
Das ist freie Marktwirtschaft. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Und ob derjenige das versteuert, geht Dich erst einmal gar nichts an.
Andernfalls ist das doch Steuer hinterziehung, und das ja keine kleinigkeit. Da ist doch der Staat bestimmt froh wenn man ihnen einen tipp gibt.
Dann zahle ich in Zukunft auch keine Steuern mehr. Wenn man eh nicht dagegen vorgehen kann.
Das ist nämlich ein gewerbe was die da machen, Gewerbliche Verkäufer müssen auch ein gewerbe anmelden.
Du ärgerst Dich, dass Du zu spät gekommen bist für den Kauf. Und jetzt ist Deine Sorge, ob andere ihre Verkäufe versteuern? Wie kleinlich bist Du denn? Kümmere Dich um Deine eigenen Steuern und nicht um andere.
Es geht darum das das Privat Verkäufer sind, und Gewinn daraus schlagen. Die kaufen das mehrmals um es weiter zu verkaufen und diese art ist gewerblich und nicht mehr Privat.
Ich muss für sowas auch ein gewerbe anmelden. Da sehe ich nicht ein das die das nicht tun.. Nicht in diesem großen stiel mit in vorrat "über 10 stück"
Verlinke doch mal so ein Angebot.