Darf ich als ein russischer Bürger mit unbefristetem in Deutschland erstelltem Aufenthaltstitel nach Spanien fliegen, wenn mein Reisepass nur noch 2,5 Monate..?
... gültig ist?
4 Antworten
Es interessiert die Spanier nicht, ob du für DEUTSCHLAND einen Aufenthaltstitel hast. Für Spanien braucht ein Russe soweit ich weiß ein VISUM, Egal, von wo er kommt. Maßgebend ist deine Staatsbürgerschaft.
Durch die ganze EU zwar nicht, sondern durch die Schengen-Zone. Das schließt z. B. Großbritannien aus, aber dafür sind Länder wie die Schweiz und Norwegen eingeschlossen.
Aber das scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, wie man an dieser Antwort ja sehen kann:
"Es interessiert die Spanier nicht, ob du für DEUTSCHLAND einen Aufenthaltstitel hast."
Ich glaube die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 90 Tage beschränkt. Also wollte man ggf. mit den 3 Monaten sicher gehen, dass der Pass bis zum Ende dieses Limits gültig ist.
Logisch wäre nun, dass bei einem geschlossenen Rückflug dann das ggf. frühere Datum zählt.
Auch ist es z.B. bei EU-Ausweisen so, dass ein Personalausweis bis 1 Jahr, ein Reisepass bis 5 Jahre abgelaufen sein kann und trotzdem noch zur Einreise nach Spanien berechtigt. Da sind teilweise die Fluggesellschaften strenger. Nur mal um ein Parallelbeispiel zu nennen.
Von daher - ohne hier aber Verbindliches sagen zu können - nehme ich an, dass eben die 3 Monate sind in dem Umfang veringern, wie ein gebuchter Rückflug vorhanden ist.
Auf alle Fälle aber bei der spanischen Botschaft in deinem Aufenthaltsort nachfragen!
Es gibt zw. Spanien und Russland bilaterale Abkommen, die z.B. auch Arbeitserlaubnis und gegenseitige Sozialversicherung mit decken. Also dürfte ein Urlaub ja noch problemloser ablaufen...
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Du hast einen Schengen-Aufenthaltstitel. Dann kannst du URLAUB in Spanien machen. Sollte die Reise einen anderen Zweck haben, musst du ein Visum beantragen.
Auch kann natürlich sein, dass ein geschlossener Rückflug verlangt wird, der vor dem Ablaufdatum deines Reisepasses liegt und eben auch vor der maximalen Aufenthaltsdauer für Schengen-Touristen. Muss aber nicht sein.
Ggf. musst du auch vorweisen, dass du genügend Geld hast (je nach Geldmenge auch inkl. Herkunftsnachweis), falls es zu einer Kontrolle kommen sollte.
Ein Aufenthaltstitel ist in Spanien kein gültiges Ausweisdokument, sondern muss immer mit gültigem Pass der jeweiligen Staatsangehörigkeit einhergehen.
Generell ist es aber auch für Russen kein Problem, in Spanien auch ohne Schengen-Titel Urlaub zu machen oder dort zu leben (z.B. wenn Grundbesitz in Spanien vorhanden ist oder ein Arbeitsplatz; es gibt bilaterale Abkommen), dorthin eingeladen zu sein (Besuchervisum) oder zu studieren (Studentenvisum). Dafür muss jedoch ein Visum beantragt werden.
Rufe mal die spanische Botschaft in Berlin oder ein spanisches Konsulat in deiner Nähe an und frage dort nach.
Gute Reise und viel Spaß in Spanien! :-)
Ich habe gerade das spanische Konsulat angerufen. Der Mann vom Konsulat hat gesagt "Innerhalb der EU ist kein Problem".
Prima! Ich freue mich für dich! :-)
Natürlich reicht ein deutscher Aufenthaltstitel für eine Reise nach Spanien. Spanien gehört zur Schengen-Zone.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit an meiner Frage, aber hier liegen Sie leider falsch. Ein Aufenthaltstitel gibt die Möglichkeit durch ganze EU ohne Visum reisen, was ich bis jetzt ständig gemacht habe. Der Unterschied war damals aber, dass ich über 3 Monate gültigen Reisepass gehabt hatte.