Visum für Spanien?

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Wenn Du einen unbefristeten deutschen Aufenthaltstitel hast, kannst Du damit zum Urlaub nach Spanien reisen. Ein Anrecht auf Erwerbstätigkeit, unbefristetem Aufenthalt o.ä. - in Spanien - ergibt sich aus dem unbefristeten deutschen Aufenthaltstitel nicht! Vielmehr haben die Schengen Staaten einen kurzfristigen Aufenthalt (i.d.R. max. 90 Tage pro Halbjahr) für Urlaubs- und Besuchszwecke - der im jeweiligen Schengenstaat wohnenden Äusländer mit Aufenthaltstitel - untereinander vereinbart. Es gibt nur eine Ausnahme, das betrifft die "Nichtbürger von Lettland", dessen Status es völkerrechtlich eigentlich überhaupt nicht gibt - aber z.B. von Deutschland als Staatenlose behandelt werden, faktisch aber sog. "Nichtbürger von Lettland" sind. Diese sind keine Bürger, die Freizügigkeit in der EU geniessen können, aber - ohne Visum - innerhalb der Schenzenzone max. für 90 Tage pro Kalenderhalbjahr, reisen und besuchen können.

Weitere, verbindliche Auskünfte kannst Du Dir aber auch vom Spanischen Konsulat holen http://www.spanischebotschaft.de/ !

Nedim 
Beitragsersteller
 10.08.2011, 15:44

Danke , sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht. Ich will nur eine Woche bleiben.

Aleeexisz  06.04.2013, 17:20
@Nedim

war es denn auch so??? also hast du jez eins gebraucht oder nich?? weil hab auch n bosnischen pass und fliege jetzt im sommer nach spanien :)

Inhaber eines von einem anderen Schengen Staat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels oder gültigen Langzeitvisums können für die Dauer von maximal 90 Tagen innerhalb eines jeden Zeitraums von 180 Tagen durch das Gebiet der anderen Schengen Staaten reisen, wenn sie Inhaber eines von dem zu bereisenden Schengen Staat anerkannten gültigen Reisepasses oder Reisedokuments sind, und benötigen in diesen Fällen kein zusätzliches Visum für die Einreise nach Spanien. Sie müssen in der Lage sein, den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts und das Verfügen über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts in dem zu bereisenden Schengen Staat zu belegen. Außerdem müssen sie glaubhaft machen können, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen Spaniens oder anderer Staaten darstellen, mit denen Spanien in diesem Sinne Abkommen hat. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht in der nationalen Datenbank zur Einreiseverweigerung des betreffenden Mitgliedsstaates ausgeschrieben worden sein dürfen.

Kommt drauf an, wie lang du da bleibst. Ich glaub, bei 3 Monaten(oder mehr) brauch man ein Visum.

Rufe da an und frage nach, das ist das Spanische Konsulat in Düsseldorf:

(02 11) 43 90 80