Arbeitsvertrag gültig/unterschreiben mit abgelaufenem Pass?
Hallo liebe Community, ich habe eine neue Arbeitsstelle gefunden, endlich! Freu mich total drauf und bin auch sehr motiviert.
Problem: Mein türkischer Reisepass ist seit Mitte November 2013 abgelaufen, ich hatte bis zum heutigen Tage keine Chance ein neuen zu beantragen weil ich das finanziell nicht hinbekommen hätte. Mein Aufenthaltstitel lautet: unbefristet das heißt ich habe auch somit eine Arbeitserlaubnis (unbefristet).
Kann ich mit dem Pass noch einen Arbeitsvertrag unterschreiben? Viele bekannte und freunde meinten das das gehen würde weil mehr der Aufenthaltstitel hier zählen würde und der arbeitgeber darauf gucken wird hauptsächlich. ich würde mich über eure antworten darüber freuen und bedanke mich sehr bei euch.
MfG
3 Antworten
"Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2)." http://dejure.org/gesetze/AufenthG/3.html
Bitte ganz schnell den Pass erneuern lassen! Du kannst riesigen Ärger in Form einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe bekommen! (siehe § 95 AufenthG Strafvorschriften)
Du darfst dich in Deutschland nur aufhalten, wenn du einen gueltigen Reisepass hast, Du musst unbedingt den Reisepass erneuern, denn das koennte bei einer Kontrolle des Arbeitgebers durch die Behoerden erhebliche Probleme geben.
Sobald du den neuen Reisepass hast laesst du dir die unbefristetete Aufenthaltserlaubnis in den neuen Pass uebertragen.
Der alte Reisepass wird ungueltig gemacht, nur die Seite mit dem Visum nicht, weil dieses ja noch gueltig ist.
Mache es dir doch nicht so schwer. Selbst wenn dein Arbeitgeber den Pass sehen wollte, ist es fraglich, ob ihm das Ablaufdatum überhaupt auffällt. Eigentlich dürfte ihn nur die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis interessieren.
Sollte wider Erwarten der AG doch von dem abgelaufenen Pass Kenntnis nehmen, dann hast du das eben selbst noch gar nicht mitbekommen.