Nachtschichten im Praktikum?
Halli hallo, ich hab da mal eine Frage, kennt sich jemand mit Arbeitsschutzgesetz für auszubildende in der Altenpflege aus?? Darf man in einem Außenpraktikum ( krankenhaus, Psychiatrie zb) Nachtschichten machen?? Zumal man in der eigentlichen Ausbildungsstätte noch keine gemacht hat!! und wenn man diese machen darf wie ist die Stundenregelung? Dieser Dienst würde von 19:30 - 06:15 gehen! Wenn sich jemand mit der gesetzteslage gut auskennt, bitte antwortet!!! Danke schonmal!!!
5 Antworten
Wenn Du dort sagst dass Du keine Nachtschichten machen magst sollte das in Ordnung gehen. Du solltest als Praktikant auf dem Dienstplan sowieso nicht mitgezählt werden und da Du dann nur zusätzlich eingeplant werden sollst dürfte es kein Problem sein wenn Du keine Nachtschichten machst. Also wenn Du einen einigermaßen gescheiten Praktikumsplatz hast dann sollten die auch soweit möglich auf Deine Wünsche eingehen. Theoretisch und wenn Du Nachtschichten machen möchtest sollte das ebenso drin sein. Ich denke nicht dass es ein Gesetz dagegen gibt (außer wenn Du minderjährig wärst).
Grüßle, Steffi
tja dann hab ich mir wohl echt ne dumme praktikumsstelle gesucht, denn egal was man sagt sie bestehen auf diese nachtschichten!! Naja wir versuchen uns heut nochmal mit den ansprechpartnern hinzusetzten und darüber zu reden. Mal sehen ob es was bringt!
In der Ausbildung darfst Du grundsätzlich nicht ohne examiniertem Fachpersonal arbeiten! Wenn Du 18 Jahre und älter bist darfst Du zusatzwachen machen. Es zählen wie in der Tagesschicht die geleisteten Stunden.
Also, in meiner Ausbildung zur Altenpflegerin durfte ich erst im dritten ausbildungsjahr Nachtdienst machen und dann auch nur mit einer Examiniertenkraft zusammen. Weil Schüler zählen eigentlich nicht alls vollkraft, da sie noch lernen.
Also wenn du unter 18 bist gibt es keine Nacht- und Frühschicht. Als ich Praktikum hatte musste ich sogar eine viertel Stunde länger Frühstückspause machen, da ich noch keine 18 war. Wenn du über 18 bist wirst du das wohl machen müssen.
naja das mit dem unter 18 fällt ja raus! Für mich ist das sie reinst Ausbeute. Da ich aber keine große lust habe jetzt noch Gesetzes texte zu wälzen und diese wohl auch kaum verstehen würde frage ich hier in der hoffnung jemand kann helfen!
Ich rate Dir frage bei einer kostenlosen Rechtsberatung für Arbeitsrecht nach . Viel Glück