Darf ich als angehender Polizeibeamter (Ausbildung) in die Privatinsolvenz?
Leider habe ich mich aufgrund der Trennung meiner Lebensgefährtin hoch verschuldet, da Sie keine Raten nachkommt, sie hat zwei Kinder, eins davon ist von mir. Ich kann wegen meines Ausbildungsgehalt keine Raten zahlen, bin bereits in einer Schuldenberatung und nebenbei im Rechtsstreit um mein Kind. Leider finde ich keine klaren Beiträge, ob ich ein Insolvenzverfahren neben meiner Ausbildung als Polizeibeamte beantragen kann, ohne das es ein Diszipilnarverfahren gibt, oder es meine Ausbildung behindert.
hat jemand Erfahrungen oder jemanden, der das auch gemacht hat?
Mein Schuldnerberaterin versucht einen Außergerichtlichen Vergleich, dieser dauert jetzt schon 6 Monate.
danke für die Antworten vorab. Ich werde mir nie mehr Kredite nehmen, Vorallem nicht in der Partnerschaft. Zumal Sie mehr verdient als ich und einfach nicht mitzählt. Wäre es so gewesen, wäre ich nicht in der Situation. Aber man lernt nie aus!
4 Antworten
Um verbeamtet zu werden, muss man in finanziell geordneten Verhältnissen leben. Das heißt nicht, dass man keine Schulden haben darf, aber das bedeutet, dass man finanziell in der Lage sein muss, seine Verbindlichkeiten zu bedienen. Eine Überschuldung, also wenn man seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, könnte einer weiteren Verbeamtung im Wege stehen.
Am Ende kommt es auf den Einzelfall an, aber bis zu einer Verbeamtung auf Lebenszeit, würde ich ein solches Verfahren meiden, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.
Soweit ich weiß musst du dich erst versuchen außergerichtlich zu einigen und wenn das offiziell gescheitert ist kannst du eine Privat Insolvenz beantragen. Aber deine Anwältin sollte sowas eigentlich wissen..
Ja darum gehts doch..
Eine Überschuldung steht der Verbeamtung in der Regel entgegen. Ein überschuldeter Polizeibeamter gerät schnell in den Bereich der Erpressbarkeit, oder wird anfällig für Bestechungsgeld.
Wenn dies aber mit der Insolvenz geregelt ist. Man hat sich aufgrund der Überschuldung Hilfe gesucht und zahlt dann quasi an die GL ab. Oder sehe ich das falsch?
Beamte sollen in geordneten Finanziellen Verhältnissen leben
das steht in jedem Beamtengesetz
das Ganze könnte also aich massive berufliche Auswirkungen haben
keine Verbeamtung möglich = Entlassung aus dem Dienst
Ist aber eine privatinsolvenz kein geregeltes Verhältnis und darf man als Privatperson dieser nicht nachkommen?
Das weiß ich ja. Aber ich habe den beruflichen Backround