Darf Hausmeister vor Ankündigung des Termins, einfach so die Fahrräder entfernen?
Wir haben ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, indem wir aufgefordert wurden, die Fahrräder im Fahrradkeller mit Namen zu versehen. Es wurde ein bestimmter Termin gesetzt, Leider entfernte der Hausmeister vor dem g.n., Termin mein Fahrrad.
Kann ich nun Schadensersatz oder die Herausgabe des Fahrrades verlangen? Mein Fahrrad wurde von ihn verschenkt oder verkauft,
Jedenfalls kann ich Zeugen nennen, die es gesehen haben, als das Fahrrad im Auto verschwand.
Was würde passieren, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei aufgebe?
Hat hier zufällig jemand das gleiche Problem schon mal durchlebt? würd mich über einen Erfahrungsbericht so wie über Ratschläge freuen.
5 Antworten
Schreibe einen Brief ( Einschreiben mit Rückantwort) an die Hausverwaltung und schildere ihnen den Vorfall, mit Datum, Zeugen etc.. Verlange Dein Fahrrad zurück mit Fristsetzung. Sollte dies bis zum angegebenen Termin nicht geschehen sein, drohe mit Schadenersatz und Diebstahlsanzeige. Vielleicht hast Du noch die Quittung des Kaufes. Bin selber HM und mir ist es auch schon passiert das ich ein Fahrrad, welches am Termin nicht markiert war, mitgenommen habe. Es kommt leider immer wieder vor das der Keller mit Rädern zugestellt wird und die beim Auszug nicht mitgenommen werden. Die Fahrräder werden bei mir 4 Wochen eingelagert bevor sie verschrottet werden. Eine gütliche Einigung ist aber einer strafrechtlichen vorzuziehen.
Du sollst das Fahrrad entfernen und zwar zum angebenen Termin. Der Hausmeister darf dein Fahrrad nicht nehmen denn es ist dein Eigentum. Wenn du Beweise hast geh zu Polizei und erstatte Anzeige.
Selbst wenn er nach dem Termin das Rad entfernt gehört es doch nicht ihm.Dem würde ich was anderes erzählen.
Erfahrungsbericht? Dein Fahrrad wurde im Beisein von Zeugen gestohlen, der Täter ist bekannt, und statt auf direktem Weg zur Polizei zu marschieren fragst du hier erst nach Erfahrungsberichten? Davon kommt es sicher nicht wieder. Ebensowenig wie von "bitte lieber Dieb, gib es wieder her".
Deutlicher als im vorliegenden Fall, kann sich wohl kein Mensch selbst ins Unrecht setzen. Natürlich durfte er dein Fahrrad nicht vor der gesetzten Frist entfernen. Du solltest deshalb mit aller Konsequenz Schadenersatz von ihm fordern und ihn anzeigen.