Fahrräder wurden unangekündigt aus Hausflur entfernt - kann ich da rechtlich irgendwas machen?

9 Antworten

Vermutlich fand eine Begehung durch Eigentümer oder Verwaltung statt. Der Hausmeister bekam einen Riesenärger, weil er bisher die Fahrräder geduldet hat und bekam den Auftrag, sie sofort zu entfernen. Kann es so gewesen sein?

Dem Hausmeister war nicht zuzumuten und auch nicht aufgetragen, erst einmal alle Eigentümer ausfindig zu machen.

Aus einer jahrelangen Duldung ergibt sich kein Gewohnheitsrecht.

Das Recht auf Entfernung bestand und sachgerecht eingelagert wurden sie. Somit ist es kein Diebstahl, auch wenn es sich so anfühlt.

Dass der Kinderwagen nicht entfernt wurde, ist klar. Dass das Kinderrad noch da steht, liegt vielleicht nur daran, dass es zum Zeitpunkt der Einlagerungsaktion nicht da stand.

Was wäre, wenn ich das Fahrrad bräuchte. um in die Arbeit zu gelangen?

Notfalls auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen oder Taxi rufen oder zu Fuß gehen. Nicht das Problem des Hausmeisters oder es Eigentümers bzw. der HV.

Du haste dein Fahrrad dort abgestellt wo es verboten ist. Ich glaub da haste jetzt wohl Pech gehabt.

Qualle07 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 09:07

Ich hab doch geschrieben, dass es jahrelang geduldet wurde...

anitari  30.10.2015, 09:09
@Qualle07

Aus jahrelanger Duldung wird noch lange kein Rechtsanspruch.

Naja so leid es mir tut, aber da gibt es gerichtliche Beschlüsse, dass im Treppenhäuser und Hausfluren keine Gegenstände abgestellt werden dürfen.

Trotzdem muß ich sagen, dass dein Vermieter nicht richtig gehandelt hat.  Er hätte zumindestl nochmals darauf hinweisen müssen und eine Terminstellung geben müssen. Das er die Fahrräder einfach entfernt ist nicht in Ordnung, immerhin hat er es 5 Jahre geduldet. Rede mit deinen Vermieter darüber und beschwere dich über seine Art und Weise. Allerdings kannst du gerichtlich nicht machen, das würde ich dir auch nicht raten.

dir wünsche ich alles Gute und  eine erfolgreiche Klärung. Liebe Grüße von bienemaus63

Gegenfrage: Führt der Fluchtweg durch diesen Flur? Wenn ja, wie breit ist der Flur (geschätzt) ?

Daniel079  30.10.2015, 09:12

Hauptgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m aufweisen. Bei Ein-und Zweifamilienhäusern und bei Nebengängen genügt eine lichte Durchgangsbreite von 1,00 m. Der Fluchtweg ist auf jeden Fall freizuhalten und darf durch keine Geräte o.ä. verstellt werden auch wenn der Gang mehr als 1,20m misst. Ende der Durchsage, das geschah meiner Meinung zu Recht, dass die Fahrräder wegkamen, da es zudem auch noch verboten war!

Qualle07 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 09:41
@Daniel079

Aber die Räder standen unter der Kellertreppe und der eigentliche Durchgang war ja frei

TrudiMeier  30.10.2015, 11:03
@Qualle07

Aber , aber.... aber du weißt, dass Fahrräder im Hausflur nix zu suchen haben...und machst es trotzdem.

Daniel079  30.10.2015, 11:19
@Qualle07

Dennoch, auch wenn sie den Fluchtweg nicht blockierten, haben sie aufgrund des Verbots nichts im Stiegenhaus, weder unter der Treppe, noch am Gang etwas zu suchen

Qualle07 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 09:04

Ich schätze der Flur ist etwa 2,5m breit (inkl. Treppe)
Ich weiß nicht, ob der Fluchtweg durch den Flur geht, die Treppe führt zu den Wohnungen oben. Um nach oben zu gelangen muss man aber nicht an den Fahrrädern vorbei. Am anderen Ende des Flures sind 3 Kellertüren. Hier haben die Mieter aber nur zu 1 kleinen Keller mit den dazugehörigen Abteilen Zugang. Die Kellerabteile sind klein, ein Fahrrad bei uns keinen Platz drin.

ChristianLE  30.10.2015, 09:16
@Qualle07

Was passiert denn, wenn während eines Notfalls ein Mieter aus seiner Kellerbox raus muss, und der Gang hinaus von den Fahrrädern verstellt ist?

Grundsätzlich ist jeder Gang innerhalb des Hauses immer eine Art Fluchtweg.

Dass Fahrräder nicht im Hausflur stehen dürfen, weiß ich, aber seit ich dort wohne, also seit fast 5 Jahren, wird es von der Hausmeisterei geduldet.

Wenn die Fahrräder (vermutlich auch laut Mietvertrag) nicht im Hausflur stehen dürfen, dann ist dem auch Folge zu leisten.

Was der Hausmeister duldet, ist irrelevant, da dieser nicht dein Vermieter ist, sondern vermutlich nur ein Angestellter dessen.

Für mich fühlt es sich wie Diebstahl an, zumal die Fahrräder jahrelang dort geduldet wurden und dann auf einmal OHNE Ankündigung entfernt wurden?

Eine Duldung ist nicht rechtlich bindend und es lässt sich hieraus auch kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Ansonsten verstehe ich Deine Aufregung nicht: Du weißt, dass das Abstellen im Treppenhaus untersagt ist, machst es aber aufgrund einer (vermutlich stillschweigenden) Duldung aber trotzdem.

Da hast Du einfach Pech gehabt.

Schlimmstenfalls hätte dich der Vermieter wegen der unerlaubten Abstellung auch abmahnen können.

Qualle07 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 09:44

Und warum werden das Kinderfahrrad (das einem 10jährigen Mädchen gehört) und der Kinderwagen stehen gelassen?
Das ändert auch nichts an der Tatsache, dass obwohl mit der Hausmeisterei besprochen war, dass ich mein Fahrrad heute früh zurück bekomme, der Hausmeister nicht aufgetaucht ist und mein Fahrrad weiterhin einbehalten wird!

ChristianLE  30.10.2015, 09:49
@Qualle07

Für Kinderwagen gibt es laut allgemeiner Rechtsprechung Ausnahmen.

Letztendlich ist es völlig unerheblich, was der Hausmeister stehen lässt oder nicht. Laut deinem Vertrag/Hausordnung darfst Du dort nichts abstellen. Andere Vertragsverhältnisse/Fahrräder tangieren dich nicht. Was zählt ist Dein Mietvertrag.

Vielleicht hat der Eigentümer des Kinderwagens/-Fahrrads auch eine Genehmigung?