darf Erbengemeinschaft ein vererbtes Haus vermieten, wenn man das als Teil der Erbgemeinschaft gar nicht will?
habe mit einem gemeinsamen Bruder ein Haus geerbt, da beide Elternteile verstorben sind. Das Haus ist abbezahlt (Wert ca 180.000)
Der Bruder möchte in dem Haus leben, ich möchte verkaufen oder ausbezahlt werden.Andere Erben gibt es nicht.
Nun wohnt der Bruder in dem Haus umsonst und hat es, ohne mich darüber zu informieren, zusätzlich vermietet.
Darf er das ohne meine Zustimmung?
11 Antworten
Nein, sofern du ihm keine Vollmacht erteilt hast, könnt ihr nur einvernehmlich handeln. ( und nein hier gibt es kein Mehrheitsentscheidungen, sondern nur einstimmig)
Biete ihm deinen Erbanteil zum Kauf an
fordere die Miete entsprechen deines Erbanteil.
Im Gegenzug musst du dich natürlich auch an den Kosten beteiligen. ( Steuern, Versicherung, Versorgungsgrundgebühren, Instandhaltung und Reparatur).
Voraussetzung Erbschein oder notarielles Testament liegt vor.
Werdet ihr über den Preis nicht einig, bleibt nur die Teilungsversteigerung.
Die letzten 15 Jahre war dann Wille und Entscheidung der Eltern.
Sofern hier testamentarisch nichts für den Bruder bestimmt wurde (z.B. lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) könnt ihr jetzt nur gemeinsam handeln.
Will einer verkaufen muss jeder verkaufen oder auszahlen. Da Dir die Häfte gehört hättest Du Mietvertrag und Meldeunterlagen mitunterschreiben müssen. Jedenfalls gehört Dir die Hälfte der Miete.
Den Mieter wirst du das erklären und an die Luft setzen. Er soll sich an deinem Bruder Schadlos halten
Danach wirst du eine Teilungsversteigerung einleiten müssen. Dann wird das Haus versteigert.
Leg los
Ermittle den Preis und verlange eine Ablösung. Ein halbes Haus ist Sicherheit genug um einen Kredit zu bekommen.
DROHE MIT DER vERSTEIGERUNG
Nein, darf er nicht. Er muß Dich auszahlen und zudem die anteilige Miete rückwirkend bis zum Tod des letzten Elternteils zahlen. Nimm Dir lieber einen Anwalt für Erbrecht.
Nein, bei einer Erbengemeinschaft entscheiden alle Parteien, nicht nur einer. Und dann muß das Ergebnis einstimmig sein.
Nimm dir einen Anwalt.
nein, keine Vollmacht erteilt, Erbengemeinschaft, 50/50, Bruder bewohnt seit 15 Jahren das Haus mietfrei, Elternteil verstorben vo 6 Monaten