Darf eine Vorvermieterauskunft etwas kosten?
Hallo!
Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Ein neue Wohnung ist in Aussicht, allerdings möchte der neue Vermieter vorab eine Vorvermieterauskunft über die regelmäßig geleisteten Mietzahlungen der alten Wohnung. Das ist kein Problem, Miete wurde immer pünktlich und in der ausreichenden Höhe gezahlt. Jetzt schreibt mir mein derzeitiger Vermieter ich soll 20 Euro !!!! überweisen, dann bekomme ich die Bescheinigung. Das ist doch wohl mehr als dreist?! 20 Euro - gehts denen eigentlich noch gut??? Die Frage ist - dürfen die das wirklich verlangen???
4 Antworten
An deiner Stelle würde ich deinem neuen Vermieter alle Nachweise in Form von deinen Kontoauszügen der Mietzahlungen der letzten 12 Monate zukommen lassen.
Ist jedoch von deinem Vermieter, egal ob privaten oder gewerblichen, eine Frechheit. Ich bin selber in der Immobilienwirtschaft tätig, habe aber von so einer Praxis noch nie gehört.
Das ist doch wohl mehr als dreist?! 20 Euro - gehts denen eigentlich noch gut???
Du würdest natürlich den Material- und Zeitaufwand, eine derartige Bescheinigung zu verfassen, auszudrucken, zu kuvertieren, zur Post zu bringen und zu frankieren auf eigene Kosten erledigen. Ja nee, is' klar.
Dummerweise muss der VM überhaupt keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen, wie der BGH unlängst feststellte und darf andernfalls seinen Aufwand entschädigt verlangen. Mancherorts werden dafür sogar 50 EUR verlangt und bezahlt.
Denn wenn der neue VM dich aus dem Kreis der Interessenten ausschliesst, weil du nicht alle geforderten Unterlagen beibringst, hast du zwar 20 EUR gespart, aber eben keine Wohnung.
Entweder gelingt es dir, den Vermieter zu einer Unterschrift unter eine selbst erstellte Bescheinigung zu bewegen, was er wie gesagt nicht muß, oder du riskierst, die begehrte Wohnung nicht zu bekommen.
Da hast du (k)eine Wahl, oder?
G imager761
Ich finde das ist Abzocke und gesetzlich hat er dazu meiner Kenntnis nach "kein Recht". Er wird es Aufwandsentschädigung nennen - aber diesen Gefallen sollte er dir als guten Mieter schon machen. Die Frage ist nur, ob er es denn dann macht - du kannst ihn auch nicht dazu "zwingen". Mach es so, wie Heinrich sagt.
Die Frage ist - dürfen die das wirklich verlangen?
Eigentlich nicht. Andererseits ist der VM aber nicht verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen.
Ich würde aber so verfahren wie heinrich83 es empfiehlt.
Zumal Kontoauszüge, besonders was die Pünktlichkeit der Mietzahlungen betrifft, aussagekräftiger sind.