Wann gilt ein Grundstück als Wohnsitz?
Hallo, ich habe vor in ca 1 1/2 Jahren die meiste Zeit (ca. 10 Monate im Jahr auf Reisen zu sein in einem Campingsbus) und kann mir keine Wohnung udgl. nebenher auch noch leisten.
Meine Frage: Gilt da auch die Adresse eines "Wochenendhauses" als Wohnsitz. Briefkasten und Zaun wären da kein Problem.
3 Antworten
soweit ich es jetzt weis ist die mindestanforderung für einen Hauptwohnsitz auf einem Grundstück so, das es ein Eigenheim sein muss und die auflagen dazu sind in der jeweiligen Landesbauordnung zu finden (mindest m², Anschlüsse,....)angegeben. Dieses Eigenheim muss wiederum ein Festbau und dieser wiederum auf einem Baulandgewidmeten Grundstück gebaut sein. Deine Idee wiederspricht weiderum auch dem Österr. Medegesetz da wenn Du gerade mal 2 Wochenenden im Jahr dort aufhältig bist gilt es nicht als Hauptwohnsitz. (google einfach definition Hauptwohnsitz) Wenn Du das umgehen willst dann Wohnung oder Haus mieten und in Einrechnung der pro Kopf mindest m² (Überbelegung) diese wie eine WG vermieten wobei du halt auch ein Mieter bist. Sollte sich allerdings konstenneutral ausgehen da die Miete und die Betriebskosten unter allen Mietern aufgeteilt werden sonst ist dies wiederum als Miteinkünfte sofern Du der Hauptmieter oder Eingentümer fungierst fiscal zu behandeln (Versteuern) Allerdings wenn DU glaubst das Leben im Campingbus und auf der Strasse mit reisen ist billig dann lebst Du in einem Irrglauben. Wer sich reisen leisten kann, kann sich eine Wohnung oder ein Haus allemal leisten (persönliche Erfahrung) Ein Wochenendhaus kann niemal ein Hauptwohnsitz sein, da dies schon einfach durch das Meldegesetz ausgeschlossen ist. Geh am besten mal auf deine Gemeinde, zum Baureferenten und frag den wie die rechtliche Lage zum Hauptwohnsitzfähigen Objekt auf einem Grundstück bei euch in der Gemeinde ist. Der wird dir dann mal sagen ob und wie. Oder mal Eltern oder Verwandte bitten Dich hauptzumelden und sofern niemand da was anzeigt sollte es ja so am geschmeidigsten funktionieren. Sollte was im argen liegen wärest Du schnell informiert und könntest dann adequat agieren.
Als Handpuppenspieler musst Du ja auch mit dem Finanzamt und Behörden zu tun haben.
Offiziell in erster Linie geht es um den Hauptwohnsitz, den brauchst du sowohl für deine Berufsausübung (Firmensitz auch wenn es Wanderkozessionen gibt) Finanz, SV, KV, PV,... auch um deien Campingbus wo anzumelden, .. Sinnvoll wäre eine Dazumeldung auch, sollte mal ein Zetterl kommen das wer übernehmen muss.
Von Bunker war keine Rede, und auch ein Holzhaus ist ein Festbau, ebenso wie ein Gartenhäus :-o (hab mich deshalb erst mit der Behörde rumgeärgert - wird aber nie so heiss gegessen wie es gekocht wird)
Die Überbelegung ist auf Wohung oder WG gedacht, denn auch wenn 9qm pro Erwachsener und 6 qm pro Kind mancherorts ausreichend sind so kann das mal bei einer WG wenn mehrere es so machen leicht mal passieren. Das Meldegesetz formuliert es sehr klar!
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
genau kannst du es in der RIS nachlesen. Wie gesagt, information auf eine Frage und je mehr Information man hat um so besser kann man sich aussuchen wie man was gestalten möchte. Tipps um da Steuern zu sparen und Gesetzeslücken zu finden gibt es da genügend allerdings sind diese recht schwierig zu finden oder sind die Lösungen halt nicht immer schwarz oder weiß und einen Rat geben mit dem du in die Breduille kommst weil oft A von B abhängig ist möchte ich da ned geben.
Ist geizhals1971 Österreicher?
Ja, bin Österreicher und ich werde nicht bloß 2 Wochenenden in der Hütte wohnen sondern ca. 2 Monate ( also ca. 80 Tage). Festbau? Einen Bunker stell ich mir aber nicht hin und Holzhäuser gibt´s ja auch. Und wenn ich bedenke, dass eine 4köpfige Familie auch schon mal in einer 80 m2 Wohnung lebt, hab ich mit meinen 20 - 25 m2 bestimmt kein Problem - oder? Und ich leb alleine dort. Und ja, es wird ein baulandgewidmetes Grundstück sein.
Ok, auch in Österreich sind Bau- und Melderecht zwei verschiedene Stiefel und es geht um's Melde- und nur ganz beiläufig um's Baurecht.
Versuche dich anzumelden.
Wenn alle Stricke reißen, bist du eben "ohne festen Wohnsitz", das ist auch nicht weiter schlimm und ändert sich ja nach den 10 Monaten.
Welche Rechtsbeziehung besteht zum Grundstückseigentümer?
"DIE wohnen in Wohnungen und ICH brauch sowieso für mind. 2 Monate eine Unterkunft. Also 2 Monate will ich nicht bei einem Verwandten auf engstem Raum wohnen.":
Wer sagt denn, daß du da auch tatsächlich wohnen mußt? Es geht doch nur um zwei Monate, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ich würde es einfach versuchen: geh zum Einwohnermeldeamt , das für das Anwesen zuständig ist und melde dich an. Es ist eher unwahrscheinlich, daß dabei geprüft wird, ob baurechtlich eine Wohnsitznahme unerlaubt ist, wenn es nicht in einem der Verwaltung bekannten Wochenendgebiet (z.B. Schrebergartenanlage) liegt. Erst, wenn du bei der Anmeldung Schwierigkeiten bekommst, fargst du, was man in deinem Fall denn machen soll oder könnte. Alternativ: melde dich bei irgendeinem Freund oder Verwandten an.
DIE wohnen in Wohnungen und ICH brauch sowieso für mind. 2 Monate eine Unterkunft. Also 2 Monate will ich nicht bei einem Verwandten auf engstem Raum wohnen.
Was du brauchst, ist ein Dauer-Campingsplatz! Und DANN darfst du dich da auch anmelden (meldetechnisch).
Ist billiger als eine Wohnung, ja, aber auf Dauer nur nen Trailer/Wohnwagen als zuhause haben...na ich weiß nicht.
Ich würde dann in den beiden Monaten in diesem Wochenendhaus wohnen. Es gibt doch auch andere Leute, die viel unterwegs sind. Welche Kriterien muss man berücksichtigen, dass ein Grundstück/Haus/Hütte,... zu einem meldetechnischem Wohnsitz wird?
Ich werde deshalb in einem Campingbus wohnen, weil ich es für meinen Beruf brauche - ich bin als Handpuppenspieler sehr viel unterwegs und da ich KEINE Campingplätze anfahre erspare ich mir einiges! Eine Nacht auf einem Kindergartenparkplatz udgl. kann keinen stören - und zur Not schlaf ich auf einem Autobahnparkplatz.