Darf ein Vermieter meine Beschwerde namentlich weiter geben?
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem im Namen aller Parteien in meinem Haus, unseren Vermieter telefonisch darüber berichtet das unser neuer Hausmeister Service ( der also auch für das Reinigen des Hauses zuständig ist) leider nicht so tätig und fleißig ist, wie er sich in die Liste einträgt. Wir hatten angeboten das Geld lieber zu sparen und alles selber zu erledigen was unserer Vermieter abgelehnt hat. Unser Vermieter hat mich aufgefordert Bilder zu machen und alles nochmals schriftlich an ihn zu kommen zu lassen. Gesagt getan. Nun ein paar Tage Später habe ich einen unverschämten Brief des Hausmeister Services an mich direkt adressiert im Brief Kasten gefunden der all meine Punkte als unverschämt abstempelt. Nun Frage ich euch, darf der Vermieter dem Hausmeister Service sagen wer die Beschwerde abgegeben hat und mich namentlich nennen?! Ich persönlich habe keine Problem damit zu dem zu stehen was ich sagte und meine aber dreisst find ich es dennoch.
Danke für euer Feedback im vorraus :)
Liebe Grüße Sammy
3 Antworten
Seltsam ist es schon, dass die HV Deinen Namen als Beschwerdeführer weiter gibt, jedoch musstest Du damit rechnen. Wie auch immer, das macht Dir nichts aus, wie Du schreibst.
Dass der Hausmeister-Service Dich jedoch direkt anschreibt, ist ebenso merkwürdig. Deren Adressat, um der Beschwerde zu begegnen, ist ausschließlich deren Auftraggeber, also die Hausverwaltung.
Schreibe kurz zurück, dass Du zu dem stehst, was Du der Hausverwaltung gemeldet hast und diese Gelegenheit hatte, sich davon zu überzeugen. Der Hausmeister-Service möge sich also an deren Auftraggeber wenden und klären, in wieweit diese mit der Qualität ihrer Arbeit zufrieden ist.
Mehr nicht und freundlich, aber bestimmt schreiben.
Vielen lieben Dank für dein Feedback. werde ich glatt so machen.
Jau,der muss doch die Möglichkeit haben dazu Stellung zu nehmen,und Du hast das im Namen aller Mieter getan und bist somit auch der Ansprechpartner für den Hausmeisterservice wenn er dazu Stellung nimmt,Du hast nicht um vertraulichkeit gebeten.
Ich meinte in dem Zusammenhang das er als Beschwerdeführer auftritt und der Hausmeisterservice hat der Beschwerde ja widersprochen die der Beschwerdeführer erhoben hat,die kam ja nicht vom Auftraggeber,der hat sie nur weitergeleitet.
Nein, der Auftraggeber hat sie nicht weiter geleitet. In der Frage zu lesen:
Nun ein paar Tage Später habe ich einen unverschämten Brief des Hausmeister Services an mich direkt adressiert im Brief Kasten
Das stimmt wohl. Aber hätte es ein schreiben am Schwarzen Brett für die Allgemeinheit nicht getan ? 🤔
Wenn der Vermieter sich beim Hausmeister-Service beschwert, muss er natürlich "Ross und Reiter" nennen.
Man kann nicht alles anonym "bewerten"
Das stimmt ganz und gar nicht.
Vertragsbeziehung besteht ausschließlich zwischen Hausverwaltung (Eigentümergemeinschaft?) und Hausmeister-Service und keinesfalls zwischen Mieter und Hausmeister-Service.
Der Mieter kann einen solchen Brief durchlesen, aber ansonsten auch ignorieren oder freundlich aber bestimmt antworten, dass man sich doch bitte an den Auftraggeber wenden möge.