Darf ein Vermieter Einkommensnachweise von Rentnern verlangen?
5 Antworten
Selbstverständlich darf der VM über die Einkünfte seines Mietinteressenten Auskunft verlangen, schließlich ist Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters sein wichtigstes Interesse. Bei Rentnern wäre das der aktuelle Rentenbescheid.
Selbst eine schufa-Auskunft verlangen, die Auskunft über etwaige Zahlungsausfälle oder laufende Kreditverpflichtungen gibt: Ausreichende Einkünfte müssen nicht auch noch für die Miete reichen.
Zumindest im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages wäre es erlaubt.
Vor Abschluß des Mietvertrages darf er selbstverständlich einen Einkommensnachweis verlangen. Egal ob die künftigen Mieter Angestellte, Selbständige oder Rentner sind. Er muß schließlich wissen, ob das Einkommen ausreichend ist um die Miete zu zahlen.
Bei der Wohnungsbewerbung ist jedes Verlangen eines Vermieters auf Einkommensnachweis recht, ob gegenüber Rentnern oder anderen Ständen!
Folgen muß dem Verlangen niemand.
Der Vermieter wird nur an den vermieten, der seinen Vorstellungen nahekommt.
Vor Abschluß des Mietvertrages darf er das.
Ob der Interessent Rentner, Arbeitnehmer oder sonst was ist, ist völlig wurscht.