Darf ein Vermieter einfach so einen "Bekannten" an Stromzähler und Gebäude-Elektrik lassen?

7 Antworten

Ja. Das darf der Vermieter.

Wie in deiner anderen Frage bereits erläutert, hast du als Mieter lediglich einen Ansruch darauf, dass ein Defekt beseitigt wird. Wie der Vermieter das erfüllt und wen er dafür beauftragt, ist allein seine Angelegenheit. Und wenn der Vermieter jemanden beauftragt, der das gar nicht darf, weil es kein Elektriker ist, ist das seine eigene Verantwortung.

Ich wiederhole mich. Aber für dich als Mieter ist nur das Ergebnis entscheidend, nicht die Art der Umsetzung.

schleudermaxe  25.05.2020, 19:21

Was denn bitte für einen Defekt gilt es zu beseitigen, wenn der Gebrauch des Mietgegenstandes überhaupt nicht beeinträchtigt ist?

Renick  25.05.2020, 20:05
@schleudermaxe

Die Frage musst du nicht mir stellen, sondern den Fragesteller. Es ist nicht Thema der Frage. Insofern ist dein Kommentar sinn- und zwecklos.

110101101 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 21:35
@schleudermaxe

Spätestens, wenn die Mietsache keinen Strom mehr hat, dann ist der Gebrauch beeinträchtigt.

100% Mietminderung: vollständiger Ausfall der Elektrizitätsversorgung (AG Berlin-NeuköllnMM 1988, 31)

schleudermaxe  25.05.2020, 21:53
@110101101

Hat aber Strom, steht doch in all Deinen Kommentaren.

Die Anlage wurde eben nicht gesperrt, also ist sie sicher, also besteht auch keine Eile und keine Gefahr.

Und AG Berlin ist nun wirklich kein Renner!

110101101 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 22:13
@schleudermaxe

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Strom innerhalb von den nächsten 6 Monaten, eher wahrscheinlich 3 Monaten, weg sein kann. Ändert nichts an der Tatsache, dass der Monteur festgestellt hat, dass die Anlage dennoch mangelhaft, veraltet und unsicher ist. Die muss auch nicht immer gesperrt werden. Sowas passiert nur, wenn die Anlage in ganz hohem Maße unsicher ist. Der Monteur hat aber festgestellt, dass die Anlage "nur" unsicher ist. So "einigermaßen", könnte man auch sagen.

Willst du es wirklich um jeden Preis besser wissen, als der Fachmann, der im Auftrag des Netzbetreibers da war?

Willst du mir wirklich erzählen, ich meine... glaubst du wirklich, nur das AG Berlin würde solch' ein Urteil fällen, dass ein Mieter bei komplettem und dauerhaften Stromausfall keine Miete mehr bezahlen muss?

Renick  26.05.2020, 07:05
@110101101
Willst du es wirklich um jeden Preis besser wissen, als der Fachmann, der im Auftrag des Netzbetreibers da war?

Darum geht es nicht, das ist nicht der Punkt. Niemand hat irgend einen Zweifel, dass der Monteur mit seiner Aussage recht hat.

Das Problem ist, dass du dich nicht dafür interessierst, was ein "Mangel" in mietrechtlicher Sicht ist. Ja die Anlage ist mangelhaft, mag sein. Aber das ist nicht das, wie das Gesetz einen Mangel definiert. Dies steht in §536 BGB, was ein Mangel ist in mietrechtlicher Sicht. Und der Mangel liegt eben erst dann vor, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung mehr als unerheblich eingeschränkt ist, nicht vorher.

Mit anderen Worten, es ist für dich als Mieter erst dann ein Mangel, wenn du tatsächlich in der Wohnung keinen Strom mehr hast, weil nichts mehr funktioniert. Dazu muss es erst mal kommen, bevor du Rechte wahrnehmen kannst. Es muss krachen auf deutsch gesagt.

Vorher, bevor es keine Auswirkungen auf die Nutzbarkeit deiner Wohnung hat, wäre es einzig und allein im Interesse des Vermieters, etwas zu tun, denn die Kosten werden ja dann immer höher, es kommt Mietminderung von dir dazu etc.

Ich weiß, es interssiert dich nicht, was ich dir erklärt habe, weil du deine eigene Sicht hast. Aber vor Gericht würdest du damit scheitern, weil die Gesetze etwas anderes sagen. Daher tu mir einen Gefallen, und nimm es wenigstens zur Kenntnis, was dir viele User hier versuchen zu erklären. Andernfalls ist dir nicht zu helfen.

Wie Peppie85 bereits erläutert hat, ist hier ein vielschichtiges Problem vorhanden, welches nicht einfach mit ja oder nein beantwortet werden kann. Ich rate daher dringend zu einer Hausratversicherung, die im Ernstfall den größten Teil eines Schadens begleichen wird. Ist der Vermieter nicht versichert, ist da nichts zu holen. Und auf das Ende seines Prozesses mit dem Versorger - weil etwas nicht fachlich korrekt war - zu warten ist nicht zu empfehlen, das kann Jahre dauern.
Noch ein Tipp: Suche eine andere Wohnung bei einem ordentlichen Vermieter.

110101101 
Beitragsersteller
 26.05.2020, 23:06

Ja, guuut... Wenn die Wohnung noch dieses Jahr plötzlich ohne Strom sein sollte, dann habe ich entweder 2 Wohnungen oder eine Wohnungen und ein Zimmer. Das juckt mich nicht. Wenn die Wohnung dauerhaft ohne Strom ist wird die Miete um mindestens 90 Prozent, eher wahrscheinlich 100 Prozent gemindert. Und dann nehme ich mir das erstbeste Zimmer, wo ich ein Bett, ein Tisch und ein Regal rein stellen kann und dann hat sich die Sache. Dann schließe ich die andere Wohnung ab, lasse meine Klamotten alle drin und habe so zu sagen ein hübsches Lager für mein Privateigentum. Dann brauche ich dafür keine Miete mehr bezahlen, solange da kein Strom ist, brauche ich nur für eine neue Wohnung oder ein kleines Zimmerchen Miete bezahlen.

Einen richtigen Umzug...? Das werde ich so schnell gewiss nicht nochmal machen, ganz abgesehen von ganz anderen Umständen, die ich aus guten Gründen nicht näher erläutern werde an dieser Stelle. Wäre wieder nur Wasser auf die Mühlen der Holzköpfe, die hier ihre Trollbeiträge abliefern und Hasstiraden lancieren.

nun, das ist in erster linie eine steuer- und versicherungsrechtliche angelegenheit.

zu nächst mal stellt sich die frage, ist der bekannte elektroinstallateur, oder ist er es nicht? damit meine ich hat er entsprechende papiere oder nicht.... das macht dann letzten endes für den vermeiter im schadensfall den unterschied zwischen selbst bezahlen und von der versicherung den schaden ersetzt kriegen, sollte es mal brennen.

es empfielt sich, eine hausratversicherung abzuschließen, die käme im bedarfsfall, sollte es brennen und die gebäudeversicherung sich weigern zu zahlen, wenigstens für schäden am mobiliar etc. auf. alles was fest installiert ist, wie tapeten, böden etc. da bliebest du gegebenenfalls drauf sitzen...

wollen wir aber mal nicht hoffen, dass es überhaupt so weit kommt.

der andere aspekt ist dann der, was bekommt der kumpel fürs machen? ggf. ist das nämlich sotzailleistungs- und steuerbetrug etc. schwarzarbeit wird es erst dann, wenn der kumpel kein elektriker ist.

ich für meinen teil bin ja auch mal gespannt, wie die sache ausgeht. weil normalerweise der netzbetreiber, setzt er einen neuen zähler, sich immer bestätigen lässt, von wem die entsprechenden arbeiten ausgeführt wurden bzw. sich selbst von einer ordnungsgemäßen ausführung überzeugt...

unterm strich hast du als mieter anspruch auf eine elektroinstallation, die funktioniert und sicher ist und den geltenden regeln zum zeitpunkt der errichtung entspricht. nicht mehr und nicht weniger.

lg, Anna

110101101 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 21:32

Nunja... es ist so... Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Vermieter entweder keine oder nur unzureichende Versicherung hat. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung bezahlt für Schäden, die durch das Verschulden des Vermieter zustande gekommen sind. Der Vermieter hat schon mal in einer anderen Schadenssache versucht Geld von der Versicherung zu bekommen. Hat natürlich nicht geklappt, weil der Schaden nicht korrekt und zeitnah gemeldet wurde, sondern erst 10 Jahre später. Daraufhin hat er gekündigt und ist wohl zu einer anderen Versicherung gegangen und hat geglaubt die bezahlt dann den Schaden. Mal wieder falsch gedacht. Hat natürlich auch nicht bezahlt.

So... Und den Bekannten, den er da fragen will, das ist wahrscheinlich irgendein Rentner, der vielleicht sogar niemals Elektro-Installateur war. Und selbst wenn er es war, dürfte dieser Typ doch nicht einfach die Plombe entfernen. Dazu bräuchte er erstmal die Berechtigung vom Netzbetreiber. Die wird er wohl kaum bekommen.

Ansonsten, den vorletzten Absatz habe ich nicht ganz verstanden, was du da geschrieben hast.

schleudermaxe  25.05.2020, 21:52
@110101101

So lange der liebe Miete die Beiträge für die Versicherung bezahlt, ist doch alles gut, denn alles andere geht ihn ja auch nichts an.

110101101 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 22:09
@schleudermaxe

Jetzt glaube ich wirklich, dass du verwirrt bist. Du verstehst gar nicht worum es geht. Du schreibst einfach wie ein Trampeltier überall drauf los. Hauptsache gegen mich, oder? Das ist irgendwie so dein Ding...

Peppie85  26.05.2020, 07:01
@110101101

bitte WAAAAS???

du wolltest wissen, wie das mit der rechtlichen situation auschaut, das habe ich hier geschildert. und ob der kerl renter, alkoliker oder moslem ist, hat hiermit überhaupt nichts zu tun!

die fragen sind einfach die:

  • zahlt eine versicherung, wenn es zum schadensfall kommt?
  • kann man den vermieter ggf. wegen förderung der schwarzarbeit, oder wegen eines sozialversicherungsvergehens belangen?
  • wird der zählermonteur entsprechend einen neuen zähler setzen, wenn es so weit ist?

und all diese fragen habe ich, sofern es die faktenlage zulässt, ausreichend beantwortet.

du bashst hier nur auf dem vermieter herum und lässt deinen frust ab, sonst nichts! wenn es dir ernst wäre, dann würdest du:

  • dem zoll einen hinweis darauf geben, dass hier offenbar ein schwarzarbeiter und oder sozialleistungshinterzieher am werk ist
  • einen anwalt prüfen lassen, ob deine nebenkostenabrechnung bezüglich der versicherungsbeiträge, die du offensichtlich mit dem ziel entrichtest, dass der vermieter eine entsprechende brandschutzversicherung bezahlt korrekt ist
  • dem energieversorger den verdacht mitteilen, dass ein laie an der anlage herum bastelt

lg, Anna

Arbeiten an der mit dem öffentlichen Netz verbundenen Elektroinstallationen dürfen nur von Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden, die einen beim Netzbetreiber als eingetragenes Unternehmen registriert sind.

Hintergrund ist, dass diese so eingetragenen Firmen vom Netzbetreiber in unregelmäßigen Abständen über Neuigkeiten das Netzgebiet betreffend informiert und geschult werden.

Günter

110101101 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 15:22

Aber es gibt auch Elektroinstallationsunternehmen, die nicht beim Netzbetreiber eingetragen sind, aber ansonsten so ganz normal existieren und arbeiten dürfen. Richtig?

GuenterLeipzig  20.06.2020, 17:46
@110101101

Ja die gibt es, dürfen dann aber diese Arbeiten nicht ausführen.

Günter

110101101 
Beitragsersteller
 20.06.2020, 23:32
@GuenterLeipzig

Wenn ich beim Netzbetreiber anfrage, bekomme ich dann von denen eine Liste, wo alle in meinem Kreisgebiet eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen drauf stehen?

GuenterLeipzig  21.06.2020, 08:18
@110101101

Unwahrscheinlich, dass Du eine solche Liste bekommst, da sich darum der Hauseigentümer kümmern muss und nicht der Mieter.

Üblicher Weise läuft das so, der Hauseigentümer gibt eine Instandsetzung der Elektroinstallation bei einer Firma dann in Auftrag, wenn zuvor diese die Eintragung als zugelassenes Unternehmen beim Netzbetreiber nachgewiesen hat.

Der Netzbetreiber wird auf der anderen Seite spätestens zur Abnahme mit der Installationsfirma erfahren, wer da was gemacht hat. Steht dann die Firma nicht in der Liste, läuft der Hauseigentümer ins Leere.

Günter

GuenterLeipzig  21.06.2020, 16:22
@110101101

Nur ordnungsgemäß von zuständigen Firmen errichtete Anlagen werden voM Netzbetreiber abgenommen.

Günter

Das müsse erst "in Ordnung" gebracht werden.

Das ist dann Aufgabe des Vermieters und wie er dieses macht, ist seine Sache.

Userhm  25.05.2020, 17:26

...mit SEINEM RISIKO- je, nachdem, was da.....erst in Ordnung gebracht werden muss.

110101101 
Beitragsersteller
 25.05.2020, 21:01

Ganz sicher nicht! Denn weder der Vermieter, noch seine Alkoholiker-Freunde dürfen die Plomben entfernen! Das ist strafbar. Punkt.