Zu was führt Schätzung des Netzbetreibers?

5 Antworten

Die endgültige Frage also: Sehe ich das Geld überhaupt wieder, wenn ich bereits ausgezogen bin? 

Bei Ein- und Auszug wird der Zählerstand dokumentiert. Das kannst Du zur Not selbst machen mit einem belastbaren Zeigen der es quittiert.

Darauf basierend wird abgerechnet. Guthaben oder Nachzahlung werden ausgeglichen.

Was der Nachmieter macht ist nicht Dein Problem.

Du musst die Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers lesen. Darin steht höchstwahrscheinlich, dass ein Umzug X Tage im voraus gemeldet werden muss, damit der Zähler abgelesen werden kann. Eine eigene Ablesung genügt in diesem Fall nicht, weil eine Falschmeldung nicht mehr korrigiert werden kann. Es ist jetzt aber schon passiert! Meine Empfehlung:

  1. Zuerst Kontakt mit dem Nachmieter aufnehmen.
  2. Persönlich beim E-Werk vorbei gehen und Deine Situation abklären.
  3. Einen ausserordentlichen Ablesetermin beim E-Werk bestellen. Die Kosten der Ablesung und die wenigen kWh, welche der Nachmieter mittlerweile verbraucht hat, gehen auf Deine Rechnung.
  4. Wenn Du nichts unternimmst, könnte es (theoretisch) passieren, dass der Nachmieter Geld zurück erhält, wenn die nächste Ablesung weniger als die geschätzten 450 kWh ergibt.

Bei einem Auszug werden üblicherweise alle Zählerstände notiert. Man kann sogar den jeweiligen Anbieter bitten, eine Zwischenabtechnung zu erstellen.

Wenn du das mit den Zählerständen versäumt hast, wird es schwierig. Kannst du vielleicht wenigstens die jetzigen Zählerstände herausfinden?

KeinPlan203 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 11:53

Das ist denke ich das Problem, ich habe die Zählerstände eingereicht, jedoch haben die keinen Zugang, um dies selbst ablesen zu können.

mach einen einspruch und teil nochmal den ablesestand mit

KeinPlan203 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 11:53

Habe ich bereits unternommen (noch ohne Ergebnis), aber danke :)

wirrester text ever.. bei auszug wird der zählerstand abgelesen und mitgeteilt.