Darf ein Vermieter das Rauchen auf dem Balkon untersagen?
Ich wohne in einer Nichtraucherwohnung und mein Vermieter will auch nicht dass ich auf dem Balkon rauche. Darf er dass rechtlich verbieten?
17 Antworten
Rauchen in der Mietwohnung und auf dem Balkon, der Bestandteil der Mietwohnung ist, ist nur als vertragsgemäß anzusehen, wenn nicht durch eine wirksame Beschänkung im Mietvertrag eine andere Regelung - also Nichtraucher - vereinbart ist ( BGH WuM 208, 213 ).
Es reicht aus, wenn sich jemand auf eine Wohnungsanzeige meldet, wo ein Nichtraucher gesucht wird oder wenn bei Abschluss des Mietvertrages klar ist, dass nur an einen Nichtraucher vermietet wird.
Im Übrigen muss der Mieter auf die Frage, ob er Raucher ist, wahrheitsgemäß antworten.
Auch dies zeigt, dass das oft zitierte Urteil, Rauchen sei Bestandteil des Mietvertrages haben nicht generell anwendbar ist.
Es gibt durchaus vertragliche Vereinbarungen, die eben dieses Rauchen nicht gestatten.
Das Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter darf somit das Rauchen weder auf dem Balkon noch in der Wohnung untersagen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam. Der Balkon gehört indes zur Mietsache.
Abnutzungen bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache hat einerseits der Vermieter zu dulden und anderseits der Mieter nicht zu vertreten. Siehe hierzu: § 538 BGB.
Wie definierst du „Nichtraucherwohnung“? Wohnen da nur Nichtraucher oder gibt es dazu eine Klausel im Mietvertrag? Sollte eine entspr. Klausel in einem Formularmietvertrag regelmäßig Verwendung finden, wäre sie unwirksam. Was anderes ist es, wenn es hierzu eine Individualvereinbarung gibt, also vor Mietbeginn ausgehandelte Regel, dass nicht geraucht werden darf. Diese hätte Bestand und wäre zu befolgen.
Steht überhaupt dazu nichts im MV, gilt lt. Rechtsprechung, dass Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört und kene schädlichen Rechtsfolgen hat (bei "normalem" Rauchen).
Er kann Dir auch nicht verbieten in der angemieteten Wohnung zu rauchen, geschweige denn, das Rauchen auf dem Balkon!!
Dies ist sehr wohl möglich solange es eine im Mietvertrag vorhandende regel ist
Das Rauchen in privat genutzten Räumen zu verbieten verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.